Die 13 Blutlinienfamilien der "Illuminaten" klagen um Frieden
Author: BenjaminFulford
Frieden auf Erden und Wohlwollen für alle (und nicht nur für die Menschen, sondern für alle Lebensformen) sieht wie ein realistisches Ziel für 2018 aus, jetzt, da die 13 Familien der "Illuminati" * Blutlinie, die ihre alte Herrschaft über den Planeten Erde zusammenbrechen sehen, um Frieden klagen.
Letzte Woche traf sich ein Vertreter der G7 (Deutschland, Großbritannien, die USA, Japan, Italien, Frankreich, Kanada und Japan) mit einem Vertreter der White Dragon Society (WDS), um Friedensbedingungen zu besprechen, so ein WDS-Mitglied, das bei dem Treffen anwesend war.
Die G7 ist natürlich die politische Front für die 13 Blutlinienfamilien. Es besteht kein Zweifel, dass dieses Treffen durch die Menschen innerhalb des militärisch-industriellen Komplexes ermöglicht wurde, die im Geiste Jesu Christi handeln, und dafür wünschen wir ihnen allen "ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr".
Das blutige Angebot zur Friedensverhandlung steht in direktem Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand, der letzte Woche von US-Präsident Donald Trump ausgerufen wurde. Wenn Sie es noch nicht gesehen haben, lesen Sie bitte das historische Dokument im untenstehenden Link.
https://www.whitehouse.gov/briefings-statements/text-letter-president-congress-united-states-6/
Nach Chanukka erklärte Trump den Ausnahmezustand und unterzeichnete am 20. Dezember einen Erlass, in dem die Vermögenswerte derer, die wegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption angeklagt waren, eingefroren wurden, ein Sammelbegriff, um die Bushes, Clintons, Soros, Obama, die Cabal und die globale jüdische Mafia in den Bankrott zu treiben", so lautete das Fazit einer Pentagon-Quelle.
Der nationale Notstand erlaubt es Trump, Vermögenswerte zu beschlagnahmen und das Militär zu entfesseln, um Massenverhaftungen durchzuführen und über Militärgerichte zu urteilen, wodurch das Kriegsrecht effektiv durchgesetzt wird", so die Quelle weiter.
Die Pentagon-Quelle schickte auch eine Kopie dieses Fotos mit der Erklärung: "Trump trägt lila, wenn er seine nationale Sicherheitsstrategie am 18. Dezember in einer Siegesrunde über die Soros/Hillary Purple Revolution enthüllt, und trinkt Wasser mit beiden Händen, um Handschellen zu simulieren".
Als Reaktion auf diese Situation hat der Vertreter der Blutlinien das Treffen auf den 23. Dezember, den Geburtstag des japanischen Kaisers, angesetzt und behauptet, ein Vertreter der kaiserlichen Familie sowie der G7 zu sein.
Der Repräsentant, der so handelte, als ob er über eine Kapitulation verhandeln würde, sagte, dass die Blutlinien die bestehenden Nationalstaaten und Institutionen beibehalten wollen, wie sie sind, aber... sagte, dass sie bereit seien, mit einer neuen internationalen wirtschaftlichen Zukunftsplanungsagentur zusammenzuarbeiten und Finanzmittel bereitzustellen.
Der WDS-Verhandler sagte, dass die bestehenden Nationalstaaten und Institutionen weitgehend weitergeführt werden sollten und betonte, dass die WDS daran interessiert sei, etwas Neues zu schaffen und nichts Altes zu zerstören.
Einige Grenzen, wie z.B. die künstliche Teilung der koreanischen Halbinsel, müssten jedoch geändert werden, waren sich beide Seiten einig. Beide waren sich auch darin einig, dass die Vereinten Nationen, so wie sie derzeit strukturiert sind, dysfunktional sind und einer drastischen Reform bedürfen. Insgesamt waren die beiden Seiten in diesen Punkten nahe genug, um zu einer Art Einigung zu gelangen.
Allerdings sagten die Delegierten der Blutlinien, dass sie die Kontrolle über die Zentralbanken und die Geldschöpfung behalten wollten, denn "wenn das Volk die Kontrolle über die Geldpolitik hätte, würde niemand arbeiten".
Er fügte hinzu, dass, obwohl es in der Schweiz einen Rat von 13 Mitgliedern gab, die jede der Familien repräsentierten, viele der Leiter dieser Familien, wie der Kaiser von Japan, nicht wirklich aus echten Familienblutlinien stammten. Er sagte, die Familien existierten mehr als Institutionen als strenge Vertreter der eigentlichen Blutlinien.
Der WDS Repräsentant sagte, dass sie die Idee unterstützen, dass Geld verdient werden sollte, aber besagte Leute-kontrollierte Zentralbanken Geld drucken konnten, um für solche Sachen wie Ausbildung, das Militär, öffentliche Arbeiten, Gesundheitspflege, Erforschung des Universums und wissenschaftliche Forschung zu zahlen.
Der WDS-Unterhändler sagte auch, dass die WDS auf einem Jubiläum besteht, oder auf einer einmaligen Annullierung aller öffentlichen und privaten Schulden, zusammen mit einer einmaligen Umverteilung von unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerten. Wenn man diesen Bedingungen zustimmen würde, könnten die Blutlinien weiterhin in einer geschwächten Rolle im korporativen Teil der Wirtschaft funktionieren, sagte der WDS-Vertreter.
Zu diesem Zeitpunkt brachen die Verhandlungen ab, da der Vertreter der Blutlinie eindeutig nicht befugt war, über das Ende der privaten Zentralbanken oder eines Jubiläums zu verhandeln.
Doch am nächsten Tag schickte ein Vertreter einer Gruppe namens "Golden Dragon", die den mit Gold unterlegten Teil des gegenwärtigen internationalen Finanzsystems kontrolliert, die folgende Botschaft an die WDS: "Ich freue mich sehr, dass ich mich versöhnen und verhandeln kann, damit die Vereinigten Staaten mit einem neuen wirtschaftlichen Übergang beginnen können.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass, während die Militärregierung, die durch Trump repräsentiert wird, definitiv innerhalb der USA gewinnt, die Blutlinien immer noch eine starke Kontrolle im Rest der Welt haben.
Also, selbst wenn Trump einen "wirtschaftlichen Notfall" benutzt, um auf die US-Kreditkartenrechnung zu verzichten, werden sie beim nächsten Mal, wenn die USA zum Benzinstand gehen, feststellen, dass sie nicht mehr in der Lage sein werden, für ihr Gas mit ihrer Karte zu bezahlen. Das wird ein hartes Stück Arbeit bedeuten.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
10:22 Minuten
Eine Art Tagebuch mit Ausflügen in die Welt der Politik und auch die Natur kommt nicht zu kurz. Mittlerweile beherrscht die Politik die Themen, was nicht unbedingt heißt, dass dieser Blog alle Themen unterstützt. Meinungsvielfalt ist gefragt und eine Bildung der eigenen Meinung!
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Dienstag, 26. Dezember 2017
Sperrung des Eigentums ....
von Personen, die an schweren Menschenrechtsverletzungen oder Korruption beteiligt sind.
Verfügung (Executive Order) des Präsidenten der USA – veröffentlicht am 21. Dezember 2017.
Durch die Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 USC 1701 ff.) (IEEPA), sowie durch den National Emergencies Act (50 USC 1601 ff .) (NEA), das Global Magnitsky Menschenrechtsverhandlungsgesetz (Public Law 114-328) (der „Act“), und Abschnitt 212 (f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 USC 1182 (f)) (INA ), Abschnitt 301 des Titels 3, United States Code übertragen wurde:
Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stelle fest, dass das Überhandnehmen und die Schwere von Menschenrechtsverletzungen und Korruption, die ihren Ursprung ganz oder teilweise außerhalb der Vereinigten Staaten haben, begangen oder gesteuert von Personen, die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind, einen solchen Umfang und eine solche Schwere erreicht haben, dass sie die Stabilität der internationalen politischen und wirtschaftlichen Systeme bedrohen. Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende Gesellschaften bilden; sie haben verheerende Auswirkungen auf Einzelpersonen; schwächen demokratische Institutionen; setzen die Rechtsstaatlichkeit herab; führen gewaltsame Konflikte fort; erleichtern die Aktivitäten gefährlicher Personen; und untergraben die wirtschaftlichen Märkte. Die Vereinigten Staaten versuchen, spürbare und bedeutsame Konsequenzen für diejenigen zu erzwingen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen oder Korruption betreiben; sowie das Finanzsystem der Vereinigten Staaten vor Missbrauch durch dieselben Personen zu schützen.
Ich stelle daher fest, dass ernste Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf der ganzen Welt eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit, die Außenpolitik und die Wirtschaft der Vereinigten Staaten darstellen, und ich erkläre hiermit einen nationalen Notstand, um dieser Bedrohung begegnen zu können.
Hiermit erteile ich folgende Anordnungen:
Abschnitt 1. (a) Alle Güter und Anteile an Eigentum, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, die später in die Vereinigten Staaten gelangen, oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person befinden, auch der im Anhang genannten Personen, werden gesperrt und können nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden; dies gilt für:
(I) die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Personen;
(II) jede ausländische Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird;
(A) Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, sich an ihnen beteiligen oder direkt oder indirekt damit zu tun haben;
(B) Personen, die gegenwärtig oder ehemals Regierungsbeamte sind oder waren, oder Personen, die für oder im Auftrag eines solchen Beamten handeln, der für Folgendes verantwortlich ist oder sich direkt oder indirekt an dem Folgendem beteiligt:
(1) Korruption, einschließlich der Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte, der Enteignung privater Vermögenswerte zum persönlichen Vorteil; Korruption im Zusammenhang mit Regierungsverträgen oder der Ausbeutung natürlicher Ressourcen, oder Bestechung; oder
(2) die Übertragung, oder die Erleichterung der Übertragung, aus Einkünften der Korruption;
(C) Personen, die Führungskräfte oder Beamte sind oder waren:
(1) eines Unternehmens, einschließlich einer staatlichen Einrichtung, deren Mitglieder sich in der Dauer ihrer Beschäftigung mit einer der in den Unterabsätzen (ii) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten befassten; oder
(2) eines Unternehmens, dessen Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung aufgrund von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Amtszeit der Führungskräfte oder der Beamten gesperrt sind; oder
(D) jede Person, die versucht hat, eine der in den Absätzen (II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu unternehmen; und
(III) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt ermittelt wurde:
(A) jede Person, die finanzielle, materielle oder technologische Unterstützung bereitstellte, oder Güter oder Dienstleistungen verfügbar machte, finanzierte oder unterstützte:
(1) jede in Unterabschnitten (II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebene Tätigkeit, die von einer ausländischen Person durchgeführt wird;
(2) jede Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; oder
(3) jedes Unternehmen, einschließlich eines staatlichen Unternehmens, das sich oder dessen Mitarbeiter sich mit einer der in Unterabsätzen (II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen Tätigkeit befassen, die von einer ausländischen Person ausgeübt wird;
(B) jede Person, die direkt oder indirekt im Besitz oder der Kontrolle von Eigentum und Eigentumsinteressen ist, oder mit ihnen gehandelt hat, die gemäß dieser Anordnung gesperrt sind, oder
(C) jede Person, die versucht hat, eine der in den Absätzen (III) (A) oder (B) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu unternehmen.
(b) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten mit Ausnahme von Bestimmungen, die in Gesetzen oder in Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien oder Lizenzen enthalten sind, die gemäß diesem Auftrag erteilt werden können, ungeachtet eines abgeschlossenen Vertrags oder einer Lizenz oder Genehmigung, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestellung erteilt wurde.
Abschnitt 2. Der ungehinderte Zutritt von Einwanderern und Nichteinwanderern in die Vereinigten Staaten durch Ausländer, die eines oder mehrere der in Abschnitt 1 genannten Kriterien erfüllen, würde den Interessen der Vereinigten Staaten und dem Eintritt dieser Personen in die Vereinigten Staaten abträglich sein, sowohl als Einwanderer oder Nichteinwanderer, ist hiermit ausgesetzt. Diese Personen werden wie Personen behandelt, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24. Juli 2011 fallen (Aussetzung der Einreise von Ausländern, die den Reiseverboten des UN-Sicherheitsrates und internationalen Sanktionsmaßnahmen unterliegen).
Abschnitt 3. Ich erkläre hiermit, dass Spenden der in § 203 (b) (2) IEEPA (50 USC 1702 (b) (2)) genannten Arten von Gegenständen von, zu oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen, die gemäß dieser Verordnung gesperrt sind, meine Fähigkeit, mit dem in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstand umzugehen, erheblich beeinträchtigen würden, und ich verbiete hiermit solche Spenden gemäß Abschnitt 1 dieses Beschlusses.
Abschnitt 4. Die Verbote in Abschnitt 1 umfassen:
(a) die Bereitstellung von Beiträgen oder die Bereitstellung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen durch, oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Verfügung gesperrt sind; und
(b) den Empfang von Beiträgen oder die Bereitstellung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen von einer solchen Person.
Abschnitt 5. (a) Jede Transaktion, die eines der Verbote, die in dieser Anordnung aufgeführt sind, umgeht oder vermeidet, stellt eine Verletzung dar und ist verboten. Dies gilt auch für den Versuch zum Zweck des Umgehens oder Vermeidens.
(b) Jede Verschwörung, die gebildet wird, um gegen eines der Verbote in dieser Reihenfolge zu verstoßen, ist verboten.
Abschnitt 6. Für die Zwecke dieser Anordnung:
(a) bedeutet der Ausdruck „Person“ eine natürliche oder juristische Person;
(b) bedeutet der Begriff „Unternehmen“ eine Personengesellschaft, eine Vereinigung, ein Treuhandunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Körperschaft, eine Gruppe, eine Untergruppe oder eine andere Organisation;
(c) bedeutet der Ausdruck „Person der Vereinigten Staaten“ einen Bürger der Vereinigten Staaten, einen ständig gebietsansässigen Ausländer, eine Organisation, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder einer Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ausländischer Niederlassungen) organisiert ist, oder eine Person in den Vereinigten Staaten.
Abschnitt 7. Für diejenigen Personen, die in den Vereinigten Staaten rechtmäßig anwesend sind, und deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Verfügung gesperrt sind, stelle ich fest, dass wegen der Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte verzögerungsfrei zu überweisen, eine vorhergehende Mitteilung an solche Personen diese Maßnahmen unwirksam machen würde. Ich erkläre daher, dass diese Maßnahmen auch ohne vorhergehende Ankündigung oder Beschluss gemäß dieser Anordnung anwendbar sind, um dem nationalen Notstand zu begegnen.
Abschnitt 8. Der Finanzminister wird in Absprache mit dem Außenminister ermächtigt, solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung von Regeln und Vorschriften, und alle Befugnisse zu nutzen, die mir von IEEPA und dem Gesetz gewährt werden, soweit dies zur Umsetzung dieser Verordnung erforderlich ist, sowie § 1263 (a) des Gesetzes, unter Anwendung darin gegebener Bestimmungen. Der Finanzminister kann im Einklang mit dem anwendbaren Recht jede dieser Funktionen auf andere Amtsträger und Behörden der Vereinigten Staaten übertragen. Alle Agenturen und Behörden sollen alle geeigneten Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse ergreifen, um diesen Auftrag umzusetzen.
Abschnitt 9. Der Außenminister wird hiermit ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung von Regeln und Vorschriften, um alle Befugnisse, die mir von IEEPA, der INA und dem Gesetz erteilt werden, soweit dies zur Durchführung von Abschnitt 2 dieser Verordnung erforderlich ist, anzuwenden; in Abstimmung mit dem Finanzminister hinsichtlich der Meldepflicht in Abschnitt 1264 (a) des Gesetzes, sowie in Bezug auf die in Abschnitt 1264 (b) (2) dieses Gesetzes vorgesehenen Berichte. Der Außenminister kann im Einklang mit geltendem Recht jede dieser Funktionen an andere Amtsträger und Agenturen der Vereinigten Staaten weiterleiten.
Abschnitt 10. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt, die Umstände festzulegen, welche die Sperrung des Eigentums und der Eigentumsanteile einer im Anhang zu dieser Verfügung aufgeführten Person nicht länger rechtfertigen, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Feststellung Wirkung zu verleihen.
Abschnitt 11. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Außenminister, dem Kongress regelmäßige und abschließende Berichte über den nationalen Notstand, gemäß des Abschnitts 401 (c) des NEA (50 USC 1641 (c), und des Abschnitts 204 (c) des IEEPA (50 USC 1703 (c), vorzulegen.
Abschnitt 12. Diese Anordnung wird gültig um 12:01 Uhr mittags, Eastern Standard Time, 21. Dezember 2017.
Abschnitt 13. Diese Anordnung ist nicht dazu bestimmt, ein Recht oder einen Vorteil zu erzeugen, materiell oder verfahrenstechnisch, per Gesetz vollstreckbar oder durch Billigkeit durchsetzbar durch irgendeine Partei, gegen die Vereinigten Staaten, ihre Abteilungen, Agenturen, Behörden oder Körperschaften, ihre Beamten, Angestellten, oder Agenten oder irgendeiner anderen Person.
DONALD J. TRUMP
DAS WEISSE HAUS,
20. Dezember 2017
Quelle English:
https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/executive-order-blocking-property-persons-involved-serious-human-rights-abuse-corruption/
Verfügung (Executive Order) des Präsidenten der USA – veröffentlicht am 21. Dezember 2017.
Durch die Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 USC 1701 ff.) (IEEPA), sowie durch den National Emergencies Act (50 USC 1601 ff .) (NEA), das Global Magnitsky Menschenrechtsverhandlungsgesetz (Public Law 114-328) (der „Act“), und Abschnitt 212 (f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 USC 1182 (f)) (INA ), Abschnitt 301 des Titels 3, United States Code übertragen wurde:
Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stelle fest, dass das Überhandnehmen und die Schwere von Menschenrechtsverletzungen und Korruption, die ihren Ursprung ganz oder teilweise außerhalb der Vereinigten Staaten haben, begangen oder gesteuert von Personen, die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind, einen solchen Umfang und eine solche Schwere erreicht haben, dass sie die Stabilität der internationalen politischen und wirtschaftlichen Systeme bedrohen. Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende Gesellschaften bilden; sie haben verheerende Auswirkungen auf Einzelpersonen; schwächen demokratische Institutionen; setzen die Rechtsstaatlichkeit herab; führen gewaltsame Konflikte fort; erleichtern die Aktivitäten gefährlicher Personen; und untergraben die wirtschaftlichen Märkte. Die Vereinigten Staaten versuchen, spürbare und bedeutsame Konsequenzen für diejenigen zu erzwingen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen oder Korruption betreiben; sowie das Finanzsystem der Vereinigten Staaten vor Missbrauch durch dieselben Personen zu schützen.
Ich stelle daher fest, dass ernste Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf der ganzen Welt eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit, die Außenpolitik und die Wirtschaft der Vereinigten Staaten darstellen, und ich erkläre hiermit einen nationalen Notstand, um dieser Bedrohung begegnen zu können.
Hiermit erteile ich folgende Anordnungen:
Abschnitt 1. (a) Alle Güter und Anteile an Eigentum, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, die später in die Vereinigten Staaten gelangen, oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person befinden, auch der im Anhang genannten Personen, werden gesperrt und können nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden; dies gilt für:
(I) die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Personen;
(II) jede ausländische Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird;
(A) Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, sich an ihnen beteiligen oder direkt oder indirekt damit zu tun haben;
(B) Personen, die gegenwärtig oder ehemals Regierungsbeamte sind oder waren, oder Personen, die für oder im Auftrag eines solchen Beamten handeln, der für Folgendes verantwortlich ist oder sich direkt oder indirekt an dem Folgendem beteiligt:
(1) Korruption, einschließlich der Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte, der Enteignung privater Vermögenswerte zum persönlichen Vorteil; Korruption im Zusammenhang mit Regierungsverträgen oder der Ausbeutung natürlicher Ressourcen, oder Bestechung; oder
(2) die Übertragung, oder die Erleichterung der Übertragung, aus Einkünften der Korruption;
(C) Personen, die Führungskräfte oder Beamte sind oder waren:
(1) eines Unternehmens, einschließlich einer staatlichen Einrichtung, deren Mitglieder sich in der Dauer ihrer Beschäftigung mit einer der in den Unterabsätzen (ii) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten befassten; oder
(2) eines Unternehmens, dessen Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung aufgrund von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Amtszeit der Führungskräfte oder der Beamten gesperrt sind; oder
(D) jede Person, die versucht hat, eine der in den Absätzen (II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu unternehmen; und
(III) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt ermittelt wurde:
(A) jede Person, die finanzielle, materielle oder technologische Unterstützung bereitstellte, oder Güter oder Dienstleistungen verfügbar machte, finanzierte oder unterstützte:
(1) jede in Unterabschnitten (II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebene Tätigkeit, die von einer ausländischen Person durchgeführt wird;
(2) jede Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; oder
(3) jedes Unternehmen, einschließlich eines staatlichen Unternehmens, das sich oder dessen Mitarbeiter sich mit einer der in Unterabsätzen (II) (A), (II) (B) (1) oder (II) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen Tätigkeit befassen, die von einer ausländischen Person ausgeübt wird;
(B) jede Person, die direkt oder indirekt im Besitz oder der Kontrolle von Eigentum und Eigentumsinteressen ist, oder mit ihnen gehandelt hat, die gemäß dieser Anordnung gesperrt sind, oder
(C) jede Person, die versucht hat, eine der in den Absätzen (III) (A) oder (B) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu unternehmen.
(b) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten mit Ausnahme von Bestimmungen, die in Gesetzen oder in Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien oder Lizenzen enthalten sind, die gemäß diesem Auftrag erteilt werden können, ungeachtet eines abgeschlossenen Vertrags oder einer Lizenz oder Genehmigung, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestellung erteilt wurde.
Abschnitt 2. Der ungehinderte Zutritt von Einwanderern und Nichteinwanderern in die Vereinigten Staaten durch Ausländer, die eines oder mehrere der in Abschnitt 1 genannten Kriterien erfüllen, würde den Interessen der Vereinigten Staaten und dem Eintritt dieser Personen in die Vereinigten Staaten abträglich sein, sowohl als Einwanderer oder Nichteinwanderer, ist hiermit ausgesetzt. Diese Personen werden wie Personen behandelt, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24. Juli 2011 fallen (Aussetzung der Einreise von Ausländern, die den Reiseverboten des UN-Sicherheitsrates und internationalen Sanktionsmaßnahmen unterliegen).
Abschnitt 3. Ich erkläre hiermit, dass Spenden der in § 203 (b) (2) IEEPA (50 USC 1702 (b) (2)) genannten Arten von Gegenständen von, zu oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen, die gemäß dieser Verordnung gesperrt sind, meine Fähigkeit, mit dem in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstand umzugehen, erheblich beeinträchtigen würden, und ich verbiete hiermit solche Spenden gemäß Abschnitt 1 dieses Beschlusses.
Abschnitt 4. Die Verbote in Abschnitt 1 umfassen:
(a) die Bereitstellung von Beiträgen oder die Bereitstellung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen durch, oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Verfügung gesperrt sind; und
(b) den Empfang von Beiträgen oder die Bereitstellung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen von einer solchen Person.
Abschnitt 5. (a) Jede Transaktion, die eines der Verbote, die in dieser Anordnung aufgeführt sind, umgeht oder vermeidet, stellt eine Verletzung dar und ist verboten. Dies gilt auch für den Versuch zum Zweck des Umgehens oder Vermeidens.
(b) Jede Verschwörung, die gebildet wird, um gegen eines der Verbote in dieser Reihenfolge zu verstoßen, ist verboten.
Abschnitt 6. Für die Zwecke dieser Anordnung:
(a) bedeutet der Ausdruck „Person“ eine natürliche oder juristische Person;
(b) bedeutet der Begriff „Unternehmen“ eine Personengesellschaft, eine Vereinigung, ein Treuhandunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Körperschaft, eine Gruppe, eine Untergruppe oder eine andere Organisation;
(c) bedeutet der Ausdruck „Person der Vereinigten Staaten“ einen Bürger der Vereinigten Staaten, einen ständig gebietsansässigen Ausländer, eine Organisation, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder einer Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ausländischer Niederlassungen) organisiert ist, oder eine Person in den Vereinigten Staaten.
Abschnitt 7. Für diejenigen Personen, die in den Vereinigten Staaten rechtmäßig anwesend sind, und deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Verfügung gesperrt sind, stelle ich fest, dass wegen der Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte verzögerungsfrei zu überweisen, eine vorhergehende Mitteilung an solche Personen diese Maßnahmen unwirksam machen würde. Ich erkläre daher, dass diese Maßnahmen auch ohne vorhergehende Ankündigung oder Beschluss gemäß dieser Anordnung anwendbar sind, um dem nationalen Notstand zu begegnen.
Abschnitt 8. Der Finanzminister wird in Absprache mit dem Außenminister ermächtigt, solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung von Regeln und Vorschriften, und alle Befugnisse zu nutzen, die mir von IEEPA und dem Gesetz gewährt werden, soweit dies zur Umsetzung dieser Verordnung erforderlich ist, sowie § 1263 (a) des Gesetzes, unter Anwendung darin gegebener Bestimmungen. Der Finanzminister kann im Einklang mit dem anwendbaren Recht jede dieser Funktionen auf andere Amtsträger und Behörden der Vereinigten Staaten übertragen. Alle Agenturen und Behörden sollen alle geeigneten Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse ergreifen, um diesen Auftrag umzusetzen.
Abschnitt 9. Der Außenminister wird hiermit ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung von Regeln und Vorschriften, um alle Befugnisse, die mir von IEEPA, der INA und dem Gesetz erteilt werden, soweit dies zur Durchführung von Abschnitt 2 dieser Verordnung erforderlich ist, anzuwenden; in Abstimmung mit dem Finanzminister hinsichtlich der Meldepflicht in Abschnitt 1264 (a) des Gesetzes, sowie in Bezug auf die in Abschnitt 1264 (b) (2) dieses Gesetzes vorgesehenen Berichte. Der Außenminister kann im Einklang mit geltendem Recht jede dieser Funktionen an andere Amtsträger und Agenturen der Vereinigten Staaten weiterleiten.
Abschnitt 10. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt, die Umstände festzulegen, welche die Sperrung des Eigentums und der Eigentumsanteile einer im Anhang zu dieser Verfügung aufgeführten Person nicht länger rechtfertigen, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Feststellung Wirkung zu verleihen.
Abschnitt 11. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Außenminister, dem Kongress regelmäßige und abschließende Berichte über den nationalen Notstand, gemäß des Abschnitts 401 (c) des NEA (50 USC 1641 (c), und des Abschnitts 204 (c) des IEEPA (50 USC 1703 (c), vorzulegen.
Abschnitt 12. Diese Anordnung wird gültig um 12:01 Uhr mittags, Eastern Standard Time, 21. Dezember 2017.
Abschnitt 13. Diese Anordnung ist nicht dazu bestimmt, ein Recht oder einen Vorteil zu erzeugen, materiell oder verfahrenstechnisch, per Gesetz vollstreckbar oder durch Billigkeit durchsetzbar durch irgendeine Partei, gegen die Vereinigten Staaten, ihre Abteilungen, Agenturen, Behörden oder Körperschaften, ihre Beamten, Angestellten, oder Agenten oder irgendeiner anderen Person.
DONALD J. TRUMP
DAS WEISSE HAUS,
20. Dezember 2017
Quelle English:
https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/executive-order-blocking-property-persons-involved-serious-human-rights-abuse-corruption/
Einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag ....
wünsche ich Euch. Heiligabend und Bescherung ist vorbei. So mancher Wunsch wurde erfüllt aber sich gab es auch unerfüllte Wünsche. Nehmt es nicht so tragisch, im nächsten Jahr ist wieder Weihnachten. Dazwischen hat jeder auch einmal Geburtstag, wo man auch auf die Erfüllung seiner Wünsche hoffen kann. Am wichtigsten ist doch Gesundheit! Glücklich zu sein ist auch nicht zu verachten oder man ist einfach nur zufrieden.
Ich habe heute noch eine ein kleine, zu Herzen gehende Weihnachtsgeschichte für Euch.
Der Geiger
Ein junger Musiker war an mich empfohlen, er war Geiger bei einer Kapelle. Es war nur wenige Wochen vor Weihnachten , als er nach Riga gekommen war. Er stand vor mir, noch fast ein Knabe, es war sein erster Ausflug in die Welt. Freunde von mir, die sich für seine Ausbildung interessierten, schrieben, dass ich mich seiner annehmen sollte. Es war ein schönes, dunkles Knabengesicht, in das ich schaute, als er vor mir stand, mit wunderbaren Augen, die mich halb trotzig, halb ängstlich ansahen. Halb trotzig , halb ängstlich war auch sein ganzes Wesen. Er wollte so gern den Künstler markieren, der seinen hohen Flug beginnt. Aber hinter der wallenden Künstlermähne und den etwas flotten Worten fühlte ich ein ängstlich schlagendes Knabenherz. Es war etwas an ihm, das einem Lust machte, ihn an die Hand zu fassen, sachte mit mütterlicher Hand über seine Künstlermähne zu streichen und ihm ganz einfach zu sagen: "Komm nur, du sollst bei mir ein Stück Heimat finden."
Er kam fast täglich zu mir, denn sein Leben bedrückte und beängstigte ihn. Es war so viel Unreifes in ihm, soviel Ahnungslosigkeit von dem, worauf es im Leben ankam. Er war noch wie ein großes Kind. In den ersten Tagen vertraute er mir sofort eine unglückliche "Lebensliebe" an, die ihn aus Deutschland in die Fremde getrieben hatte, und an der er zugrunde zu gehen schwor. Als ich es wagte, die Sache nicht gar zu tragisch zu nehmen, war er beleidigt und kam tagelang nicht zu mir, und es dauerte lange, bis ich ihn versöhnt hatte. Und nun kam Weihnachten heran. Er hatte den ganzen Tag frei und kam schon früh am Morgen zu mir. Ich übergab ihm den Schmuck des Weihnachtsbaumes, er half beim Backen in der Küche. Bei all den Vorbereitungen hatte er bald sein stolzes Künstlertum vergessen, das er sonst wie einen Mantel umgehängt hatte. Mit glühendem Eifer lief er durch die Zimmer, ließ sich noch auf letzte vergessene Besorgung schicken, kam mit hochroten Wangen und erfrorenen Händen wieder heim, lief immer hinter mir drein, um mir zu versichern, es sei ein wunderschöner Tag.
Meine alte Tante, die bei mir lebte, war ganz beglückt über das helle, frohe Knabenlachen, das durch die Zimmer klang. Als wir um den Mittagstisch saßen, erklärte ich, bis halb sechs müssten die Vorbereitungen beendet sein, denn dann ziehen wir alle in die Kirche zum Festgottesdienst. "Ich gehe nicht in die Kirche", sagte er wichtig, indem er den Kopf zurückwarf, "ich halte nichts davon, außerdem bin ich katholisch, ich mag nicht die lutherischen Gottesdienste."
"Haben Sie schon einen mitgemacht?" fragte ich, "kennen Sie unsere Festgottesdienste?" Er schlug verlegen die Augen nieder. "Nein", sagte er ein wenig kleinlaut. "Nun, dann probieren Sie es doch einmal", meinte ich freundlich. Um halb sechs stand er fertig gerüstet vor mir. "Wenn Sie mich mitnehmen", sagte er leise, "möchte ich wohl gern in die Kirche mit Ihnen."
Als wir in unserem alten Dom standen, den die Gemeinde dicht gedrängt Kopf an Kopf füllte, wurde es still. Es war ein liturgischer Gottesdienst; wunderbarer Chorgesang klang durch den Raum. Dazwischen verlas der Pastor die Weihnachtsgeschichte, und wir sangen Weihnachtslieder. Auf dem Altar standen die riesengroßen Tannenbäume voll Lichterglanz. Ich streifte heimlich meinen Nachbarn mit den Blicken, er hatte sich ganz vergessen, sich, seinen Katholizismus, seinen Widerspruch und seinen Trotz. Versunken stand er neben mir, mit dem Blick auf die Weihnachtsbäume, verloren in der Weihe der Stunde, mit einem wunderschönen Ausdruck in seinen großen, strahlenden Augen. Als zum Schluss der Chorgesang leise erklang: "Stille Nacht, heilige Nacht!", da sah ich, wie seine Lippen bebten.
Ich hatte einen großen Strauß Frühlingsblumen bei mir, der zu einer Kranken gebracht werden sollte. Wir gingen zusammen bis vor die Tür der Kranken, dann bat ich ihn, hineinzugehen und ihr den Strauß zu bringen. "Aber geben Sie ihn selbst in ihre Hände", sagte ich. Es dauerte lange, bis er wieder zu mir trat. "Nun?" fragte ich. Er konnte zuerst nicht reden. "Ich war bei der Kranken", sagte er endlich bewegt, "und gab ihr den Strauß. Sie hat mich gar nicht gefragt, wer ich sei, von wo ich käme, sie hat sich nur gefreut."
Schweigend wanderten wir durch die verschneiten Straßen meiner Wohnung zu. Heller Lichterglanz schien auf unserem Wege, und in den Häusern zündete man schon die Kerzen der Weihnachtsbäume an. Mein Gefährte schwieg. "Welch ein merkwürdiger Tag", sagte er plötzlich, "mir ist`s, als ob es wirklich Frieden auf Erden wäre."
Und nun kam auch bei uns die Stunde des Bescherens. Meine alte Tante und mein Schützling waren "die Kinder", die hinter der Tür harren mussten, bis das Zeichen zum Herankommen erklang. Und dann öffnete sich die Tür und wir sangen: "Von Himmel hoch, da komm ich her!", und unser Junge bekam seine Geschenke, die ihn in einen Freudenrausch versetzten.
Nach dem Abendessen saßen wir im Weihnachtszimmer, es duftete nach Tannen, nach Wachs und all den Frühlingsblumen, die das Zimmer füllten. Da ging ihm das Herz auf, und er erzählte von "zu Hause", ein trostloses, ödes Bild entwarf er uns. Streit zwischen den Eltern, keine Liebe, kein Verstehen; im erbitterten Kampf ums Dasein war in ihrem Hause alle Liebe erloschen und mit der Liebe die Freude.
Wir hörten still zu, als sich so Bild auf Bild vor unseren Augen entrollte von seinem Leben, in dem die Sonne gefehlt hatte, und dessen Alltag von keinem Glanz durchstrahlt war. Nun schwieg er. "Armes Kind!" sagte ich unwillkürlich, das Schweigen brechend. Da bückte er sich tief und barg sein Gesicht aufschluchzend in seine Hände. Es war ganz still im Zimmer. Man hörte nur das Knistern eines brennenden kleinen Tannenzweiges, der einem Lichtlein zu nahe gekommen war, und das Schluchzen, das aus seiner jungen Seele brach. Dann ließ er die Hände herabsinken und hob sein tränenüberströmtes Gesicht empor. "Ich habe noch nie ein Weihnachtsfest gehabt", sagte er, "jetzt weiß ich es, dieses war mein erstes Weihnachtsfest."
Eine Weihnachtsgeschichte von Monika Hunnius
Ich habe heute noch eine ein kleine, zu Herzen gehende Weihnachtsgeschichte für Euch.
Der Geiger
Ein junger Musiker war an mich empfohlen, er war Geiger bei einer Kapelle. Es war nur wenige Wochen vor Weihnachten , als er nach Riga gekommen war. Er stand vor mir, noch fast ein Knabe, es war sein erster Ausflug in die Welt. Freunde von mir, die sich für seine Ausbildung interessierten, schrieben, dass ich mich seiner annehmen sollte. Es war ein schönes, dunkles Knabengesicht, in das ich schaute, als er vor mir stand, mit wunderbaren Augen, die mich halb trotzig, halb ängstlich ansahen. Halb trotzig , halb ängstlich war auch sein ganzes Wesen. Er wollte so gern den Künstler markieren, der seinen hohen Flug beginnt. Aber hinter der wallenden Künstlermähne und den etwas flotten Worten fühlte ich ein ängstlich schlagendes Knabenherz. Es war etwas an ihm, das einem Lust machte, ihn an die Hand zu fassen, sachte mit mütterlicher Hand über seine Künstlermähne zu streichen und ihm ganz einfach zu sagen: "Komm nur, du sollst bei mir ein Stück Heimat finden."
Er kam fast täglich zu mir, denn sein Leben bedrückte und beängstigte ihn. Es war so viel Unreifes in ihm, soviel Ahnungslosigkeit von dem, worauf es im Leben ankam. Er war noch wie ein großes Kind. In den ersten Tagen vertraute er mir sofort eine unglückliche "Lebensliebe" an, die ihn aus Deutschland in die Fremde getrieben hatte, und an der er zugrunde zu gehen schwor. Als ich es wagte, die Sache nicht gar zu tragisch zu nehmen, war er beleidigt und kam tagelang nicht zu mir, und es dauerte lange, bis ich ihn versöhnt hatte. Und nun kam Weihnachten heran. Er hatte den ganzen Tag frei und kam schon früh am Morgen zu mir. Ich übergab ihm den Schmuck des Weihnachtsbaumes, er half beim Backen in der Küche. Bei all den Vorbereitungen hatte er bald sein stolzes Künstlertum vergessen, das er sonst wie einen Mantel umgehängt hatte. Mit glühendem Eifer lief er durch die Zimmer, ließ sich noch auf letzte vergessene Besorgung schicken, kam mit hochroten Wangen und erfrorenen Händen wieder heim, lief immer hinter mir drein, um mir zu versichern, es sei ein wunderschöner Tag.
Meine alte Tante, die bei mir lebte, war ganz beglückt über das helle, frohe Knabenlachen, das durch die Zimmer klang. Als wir um den Mittagstisch saßen, erklärte ich, bis halb sechs müssten die Vorbereitungen beendet sein, denn dann ziehen wir alle in die Kirche zum Festgottesdienst. "Ich gehe nicht in die Kirche", sagte er wichtig, indem er den Kopf zurückwarf, "ich halte nichts davon, außerdem bin ich katholisch, ich mag nicht die lutherischen Gottesdienste."
"Haben Sie schon einen mitgemacht?" fragte ich, "kennen Sie unsere Festgottesdienste?" Er schlug verlegen die Augen nieder. "Nein", sagte er ein wenig kleinlaut. "Nun, dann probieren Sie es doch einmal", meinte ich freundlich. Um halb sechs stand er fertig gerüstet vor mir. "Wenn Sie mich mitnehmen", sagte er leise, "möchte ich wohl gern in die Kirche mit Ihnen."
Als wir in unserem alten Dom standen, den die Gemeinde dicht gedrängt Kopf an Kopf füllte, wurde es still. Es war ein liturgischer Gottesdienst; wunderbarer Chorgesang klang durch den Raum. Dazwischen verlas der Pastor die Weihnachtsgeschichte, und wir sangen Weihnachtslieder. Auf dem Altar standen die riesengroßen Tannenbäume voll Lichterglanz. Ich streifte heimlich meinen Nachbarn mit den Blicken, er hatte sich ganz vergessen, sich, seinen Katholizismus, seinen Widerspruch und seinen Trotz. Versunken stand er neben mir, mit dem Blick auf die Weihnachtsbäume, verloren in der Weihe der Stunde, mit einem wunderschönen Ausdruck in seinen großen, strahlenden Augen. Als zum Schluss der Chorgesang leise erklang: "Stille Nacht, heilige Nacht!", da sah ich, wie seine Lippen bebten.
Ich hatte einen großen Strauß Frühlingsblumen bei mir, der zu einer Kranken gebracht werden sollte. Wir gingen zusammen bis vor die Tür der Kranken, dann bat ich ihn, hineinzugehen und ihr den Strauß zu bringen. "Aber geben Sie ihn selbst in ihre Hände", sagte ich. Es dauerte lange, bis er wieder zu mir trat. "Nun?" fragte ich. Er konnte zuerst nicht reden. "Ich war bei der Kranken", sagte er endlich bewegt, "und gab ihr den Strauß. Sie hat mich gar nicht gefragt, wer ich sei, von wo ich käme, sie hat sich nur gefreut."
Schweigend wanderten wir durch die verschneiten Straßen meiner Wohnung zu. Heller Lichterglanz schien auf unserem Wege, und in den Häusern zündete man schon die Kerzen der Weihnachtsbäume an. Mein Gefährte schwieg. "Welch ein merkwürdiger Tag", sagte er plötzlich, "mir ist`s, als ob es wirklich Frieden auf Erden wäre."
Und nun kam auch bei uns die Stunde des Bescherens. Meine alte Tante und mein Schützling waren "die Kinder", die hinter der Tür harren mussten, bis das Zeichen zum Herankommen erklang. Und dann öffnete sich die Tür und wir sangen: "Von Himmel hoch, da komm ich her!", und unser Junge bekam seine Geschenke, die ihn in einen Freudenrausch versetzten.
Nach dem Abendessen saßen wir im Weihnachtszimmer, es duftete nach Tannen, nach Wachs und all den Frühlingsblumen, die das Zimmer füllten. Da ging ihm das Herz auf, und er erzählte von "zu Hause", ein trostloses, ödes Bild entwarf er uns. Streit zwischen den Eltern, keine Liebe, kein Verstehen; im erbitterten Kampf ums Dasein war in ihrem Hause alle Liebe erloschen und mit der Liebe die Freude.
Wir hörten still zu, als sich so Bild auf Bild vor unseren Augen entrollte von seinem Leben, in dem die Sonne gefehlt hatte, und dessen Alltag von keinem Glanz durchstrahlt war. Nun schwieg er. "Armes Kind!" sagte ich unwillkürlich, das Schweigen brechend. Da bückte er sich tief und barg sein Gesicht aufschluchzend in seine Hände. Es war ganz still im Zimmer. Man hörte nur das Knistern eines brennenden kleinen Tannenzweiges, der einem Lichtlein zu nahe gekommen war, und das Schluchzen, das aus seiner jungen Seele brach. Dann ließ er die Hände herabsinken und hob sein tränenüberströmtes Gesicht empor. "Ich habe noch nie ein Weihnachtsfest gehabt", sagte er, "jetzt weiß ich es, dieses war mein erstes Weihnachtsfest."
Eine Weihnachtsgeschichte von Monika Hunnius