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Sonntag, 22. Mai 2022

NSU-Akten sollen schon 2104 freigegeben werden

Es gab eine erfolgreiche Petition an die hessische Regierung, die die sofortige Freigabe der Akten um die NSU-Prozesse gefordert hat. Die Regierung musste sich damit befassen und kam zu dem Ergebnis, dass die Sperrfrist um 30 Jahre verkürzt werden soll. CDU und Grüne haben die Sperrfrist jetzt auf 2104 festgesetzt. Was steht da drin, das wir alle nicht mehr während unseres Lebens erfahren dürfen?

Demokratie und Geheimhaltung sind unvereinbar. Wie soll der Wähler entscheiden, wen er als seinen Regent bevorzugt, wenn er nicht wissen darf, welche Handlungen in seinem Namen durchgeführt worden sind? Wie soll er beurteilen können, wessen Vorgehen dem entsprechen, was er als Souverän von seinen Abgeordneten erwartet? Jegliche Geheimhaltung führt Demokratie ad absurdum. Oder anders ausgedrückt, muss festgestellt werden, dass niemand in einer Demokratie lebt, solange wichtige Informationen den Wählern vorenthalten werden. Immer, wenn etwas geheim gehalten wird, hat jemand mit genügend Einfluss etwas getan, was bei Offenlegung zu langjährigen Haftstrafen führen müsste. Wer etwas geheim halten will, weiß, dass man außerhalb von Recht und Moral gehandelt hat. Geheimhaltung schützt niemals den Bürger, sondern nur kriminelle Akteure vor den Bürgern.

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Ein alter Artikel zu dem Thema findet Ihr hier:

Quelle: Watson 

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