NEUES Gesetz: Diese 5 Änderungen sind jetzt geplant! Was sich dadurch ändert, wer davon profitieren kann und auf was wir uns einstellen müssen, das erfahrt ihr in diesem Video!
1. Änderung – Rentenbesteuerung
Und damit ein Bereich der seit Jahren für hitzige Diskussionen sorgt,. Bereits 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht dazu mit zwei Urteilen höchstrichterlich Stellung bezogen und die bisherigen Regelungen gerügt, da diese teilweise eine unerlaubte Doppelbesteuerung von Renten zur Folge haben. Daraufhin wurde zunächst Anfang 2023 die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen in die gesetzliche Rente verbessert und seitdem werden 100% der gezahlten Beiträge steuermindernd berücksichtigt. Doch nun folgen gleich mehrere weitere Schritte, die die später ausgezahlte Rente und dessen Besteuerung, aber auch Pensionen betreffen werden. Bisher steigt nämlich der Anteil der Rente der in der Auszahlungsphase versteuert werden muss mit jedem Jahr um 1%-Punkt an bis im Jahr 2040 ursprünglich dann 100 % der Rente steuerpflichtig wäre…ABER laut dem neuen Gesetz wird dieser Prozess nun verlangsamt, in dem man jährlich den Anteil nur noch um 0,5%-Punkte erhöht und damit erst im Jahr 2058 die volle Rente steuerpflichtig wird. Eine gute Nachricht für zukünftige Rentner, wobei sich alle bestehenden Rentner erstmal dadurch nichts ändert…es werden aber diesbezüglich wohl weitere Schritte folgen, die sich dann auch für Bestandsrentner positiv auswirken sollen, so heißt es von der Bundesregierung.
2. Änderung – Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln