Der Bundestag plant, das Bundesverfassungsgericht „vor dem Zugriff durch Rechtsextreme zu schützen“. Konkret soll das heißen: Es soll verhindert werden, dass neue Parteien, wie AfD und BSW, auch Richter in das Bundesverfassungsgericht entsenden können. So wird verhindert, dass der Wählerwille eine Änderung in der Auslegung des Grundgesetzes verursachen kann. Denn CDU, SPD, FDP und Grüne halten das Gericht für ihr persönliches Lehen, über das sie allein bestimmen dürfen. Anders kann man nicht erklären, dass die positiven Mitbestimmungsrechte der Opposition ausgehebelt werden sollen.
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