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Samstag, 9. Oktober 2021

Die Coronapolitik zerstört Strukturen der Luftfahrt und des Welthandels

Mit Beginn der Corona-Einschränkungen vor eineinhalb Jahren kämpft die Luftfahrtindustrie ums Überleben. Die produzierende Industrie leidet vermehrt unter Lieferengpässen und muss ganze Werke stilllegen. Impfnötigungen erschweren die Situation, denn viele Impfunwillige quittieren den Dienst. Auch im Gesundheitswesen.

Seit vielen Jahrzehnten ist die Bezahlungsstruktur für Piloten ein Ärgernis für die Kaufleute und Manager. Schließlich darf es nicht sein, dass jemand im produktiven Beruf mehr Geld bekommt als die Kaufleute selbst. Dabei spielt es für Manager keine Rolle, dass Piloten etwas leisten, was sie selbst niemals könnten. Das gilt auch für Ingenieure, denn auch die verfügen über Fertigkeiten, deren Betriebswirtschaftler nicht fähig sind und auch nicht sein werden. Drastisch ausgedrückt kann man sagen, dass ein guter Ingenieur schnell das Kaufmännische adaptieren kann, der Kaufmann aber die Ingenieurstätigkeit nicht. So steht schon immer die Frage im Raum, warum Kaufleute besser bezahlt werden als Ingenieure. Nun, die Kaufleute bestimmen über den Einsatz von Geld und mit Corona werden sie es vielleicht endlich erreichen, die Gehälter der Piloten unter ihre zu drücken.

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Wie weit würdet ihr gehen?

 


oder hier:

Rechtsgutachten “Verfassungswidrigkeit indirekter COVID-19-Impfzwang”

2G, 3G, Vorenthaltung der Verdienstausfallentschädigung

Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig!

Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde. „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig“, so Murswiek.

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