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Sonntag, 21. Juni 2020

Fundsache ....


Wer in diesem Land zu viele kritische Fragen stellt, muss vermehrt damit rechnen, zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert zu werden. Ein Exempel wurde zuletzt an RA Beate Bahner statuiert, die es als Erste wagte Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen einzureichen.

Wie schnell man aber auch als Ärztin in diese Situation geraten kann, zeigt die Rede der Kinderärztin Frau Dr. Thul aus Hermeskeil, die am 09.06.2020 in WIL auf der Corona-Demo eine mutige Rede hielt:

Liebe Freunde, die gute Nachricht zuerst:

Die Überprüfung meiner Praxis war völlig unauffällig, es bestehen keinerlei Bedenken! Nun die Erklärung, erstaunliche Dinge passieren in Corona-Zeiten:

ich hatte am 2.6.20 einen öffentlichen Brief an Dr. Harald Michels, den Leiter des Gesundheitsamtes Trier/ Trier-Saarburg , geschrieben und ihn aufgefordert, Stellung zu nehmen zu Sinn und Unsinn der Maskenpflicht (Michels hat einen außerordentlichen Einfluß auf Malu Dreyer, er könnte, wenn er wollte, die ganze Misere mit einem Satz beenden, tut er aber nicht, aus welchem Grunde auch immer). Ich hatte ihn auch aufgefordert, die Nebenwirkungen und Beschwerden der Menschen durch das stundenlange Tragen der Masken, besonders der Angestellten in den Geschäften,  zu überprüfen und auch die Masken auf Bakterien, Viren und Pilze zu untersuchen, dazu ist er genauso gesetzlich verpflichtet, er macht sich angreifbar, wenn er das unterlässt!

Seine Antwort war prompt:

Michels hat mein Schreiben einfach weiter geleitet nach Mainz, nicht ganz untypisch - (s. Bild): -leeres Az, also keine Speicherung meines Anschreibens im Gesundheitsamt Trier - Saarburg! Was ist noch passiert seitdem?

Am gleichen Tag, also am 2.6.20, hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine Überpüfung meiner Praxis und Wohnung angekündigt wegen „unhaltbarer hygienischer Zustände“ angekündigt für den 9.6.20, also heute (Ursache = Anzeige der Polizei Hermeskeil gegen mich).

Die Herrschaften waren heute auch da, auch die Person, die den Beschluß ausgestellt hat – mußte dann aber zugeben, dass sie noch nicht einmal einen Dienstausweis besitzt! Obwohl mein Rechtsanwalt sagte, dass ich juristisch aufgrund des mehr  als fehlerhaften Bescheides überhaupt nicht verpflichtet bin, habe ich der Untersuchung der Praxis freiwillig zugestimmt – Ergebnis: alles in Ordnung (mündliche Auskunft vor Ort, mein Anwalt hat mitgehört).

Die Wohnung bleibt Privatsphäre bis zu einem Gerichtsbeschluß, basta! Das Erschreckendste war aber: mit den Herrschaften von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg kam dann auch gleich der Psychiater Dr. Andreas Klein vom Gesundheitsamt Trier-Saarburg mit (sein Chef ist Dr. Harald Michels) und wollte sich auch mal umsehen, Zitat: „Sie wissen doch dass es hier um Ihre Zwangseinweisung in die Psychiatrie geht“ – nein, wußte ich nicht, ich hatte nur die Ankündigung einer Kontrolle meiner Praxis, die ja völlig normal war. Also habe ich Dr. Klein aus dem Haus verwiesen.

Was habe ich heute gelernt:  wie leicht ist es doch, einen systemkritischen Menschen als „unhygienisch“ zu beschimpfen und offensichtlich in eine Psychiatrie einzuweisen – es reicht schon eine Anzeige der Polizei und schwups, kommt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und weist die Menschen in die Psychiatrie ein – so geht es nicht Leute, wir müssen uns endlich wehren!

Dass eine Kinderärztin, die auf die verheerenden medizinischen Folgen einer völlig falsch eingeschätzten „Epidemie“ hinweist und Kritik an einer Behörde wie dem Gesundheitsamt und dessen Leiter Dr. Harald Michels übt, dann mal vom hauseigenen Psychiater und mit Hygiene-Gutachten und geprüft wird auf „Zwangseinweisung“ in die Psychiatrie, das kann so nicht bleiben – ich habe mich heute gefühlt wie Beate Bahner, Gott sei Dank hat mein sehr guter Hamburger Anwalt mir geholfen!

Ich werde auch weiterhin meine Meinung sagen, auch wenn es Dr. Michels nicht gefällt. Es wird Zeit, dass wir uns mit den Gesundheitsämtern kritischer auseinander setzen.



3 Minuten - https://www.youtube.com/watch?v=fphApLjOUkg