Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg zur Rechtsauffassung der politischen Elite der BRD. Sie war die Anwältin, die sich traute bei Gericht und sogar beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Unrechtmäßigkeit des Lockdowns und die Maßnahmen gegen die gesunde Bevölkerung einzureichen.
Sie wurde von der Polizei verhaftet und in die Psychiatrie eingewiesen. Eine Schmach für jeden normalen Menschen, was aber leider mittlerweile schon wieder fast normal ist bei der Anzahl der Menschen, die dort landen.
Hört Euch die emotionale aber auch fachliche gute Rede der Anwältin an und urteilt selbst.
28 Minuten - https://www.youtube.com/watch?v=Bvf9sJln154
Eine Art Tagebuch mit Ausflügen in die Welt der Politik und auch die Natur kommt nicht zu kurz. Mittlerweile beherrscht die Politik die Themen, was nicht unbedingt heißt, dass dieser Blog alle Themen unterstützt. Meinungsvielfalt ist gefragt und eine Bildung der eigenen Meinung!
Dienstag, 21. Juli 2020
Sie machen einfach weiter ....
mit einem neuen Ermächtigungsgesetz. Dabei ist es überhaupt keine Pandemie, sie wollen uns das nur weismachen.
Weltweit soll es 600.000 Corona Tote geben und das bei einer Bevölkerung von 7,8 Milliarden. Das wären 0,00769231 % oder 7,69231 ‰. Und dann weiß man noch nicht einmal ob die Menschen an oder mit Corona gestorben sind. Das schreit doch alles zum Himmel oder besser gesagt, es war tatsächlich ein Fehlalarm. Da sterben ja schon jährlich mehr an Grippe. Wenn ich da die BRD nehme sind das bei 83 Millionen Einwohner und 20.000 Grippetoten 0,02409639 % oder 24,09639 ‰.
Quelle: web.de
Hier nun ein Auszug aus dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite:
Mit dem Gesetzesentwurf sind unter anderem folgende Regelungen zur weiteren Abmilderung der mit der Corona-Pandemie verbundenen Folgen vorgesehen:
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird weiterentwickelt und präzisiert. Unter anderem wird dauerhaft eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug zu COVID-19 und SARS-CoV-2 verankert, dies betrifft auch neu eingeführte Meldepflichten zur Genesung und bei negativen Labortests.
Testungen in Bezug zu COVID-19 sollen auf Basis einer Rechtsverordnung, die Personenkreis, Art und Umfang der Testungen beschreibt, symptomunabhängig Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden, auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die GKV abgerechnet werden.
Der ÖGD soll durch Maßnahmen des Bundes während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterstützt werden.
Eine Verordnungsermächtigung für eine gesetzliche Verankerung einer laborbasierten Surveillance wird aufgenommen.
Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der Impfdokumentation (auch zusammen in einem Dokument) die mögliche Grundlage dafür sein, eine entsprechende Immunität nachzuweisen.
Diesen Abschnitt findet Ihr auf Seite 2 unter Lösung nachfolgender pdf Datei.
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung
Dieser Gesetzesentwurf besteht aus 102 Seiten und es lohnt sich es durchzulesen und zu erkennen, was uns alles bevor steht. Auch übernimmt der Bund die Kosten für europäische Intensivpatienten. Ärzte aber auch Pflegepersonal bekommen Prämien von den Krankenkassen ausgezahlt.
Mal ehrlich, wer hat dann noch Vertrauen in Ärzte, die alle Patienten testen? Ich nicht!
Das gelöschte Video auf YouTube kann man hier sehen!
https://www.bitchute.com/video/W7MYBI1LY5oo/
6 Minuten - hier verfügbar - https://www.bitchute.com/video/W7MYBI1LY5oo/
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