Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundesweit auf 4.050 €. Der Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 15,5 %, wobei der Arbeitnehmer oder Rentner 8,2 % und der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung 7,2 % zu zahlen hat. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen im Westen auf 5.950 € und im Osten auf 5.000 €. Der Rentenbeitragssatz liegt bundesweit bei 18,9 % und bei der Arbeitslosenversicherung bei 3 %. Hier werden 50 % vom Arbeitgeber übernommen, das heißt 9,45 % der Rentenversicherung und 1,5 % der Arbeitslosenversicherung. Die Knappschaftsversicherung für geringfügig Beschäftigte liegt bei 25,10 % für die Rentenversicherung, wobei der Anteil des Arbeitgebers 15,64 % beträgt und der des Arbeitnehmers 9,45 %.
Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich von 8.130 € auf 8.354 €, was meines Erachtes viel zu niedrig ist, den davon kann kein Mensch leben, wenn er Miete, Strom, Heizung und seine anderen Kosten, wie Nahrung, Kleidung und Kosmetik, Waschmittel bezahlen muss. Zumindest diese Grundversorgung sollte steuerfrei sein.
Die Grunderwerbsteuer erhöht sich, zumindest in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig Holstein um 1,5 %. Hier bedient sich der Staat recht unverschämt, denn er bietet keine Gegenleistung!
Der HartzIV Regelsatz wird um 9 € erhöht auf 391 € für alleinstehende Erwachsene. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt es 6 € mehr.
Der Mindestlohn für Zeitarbeiter steigt im Westen auf 8,50 € und im Osten auf 7,86 €. Dies ist gültig ab dem 01. Januar 2014.
Brief und Paketkosten steigen! Ab dem 01. Januar kostet ein Standartbrief bis 20 g nun 60 Cent. Einschreiben werden 10 teurer und nun 2,15 € kosten. Pakete über 2 Kg steigen um 9 Cent.
Auch bei der KFZ Steuer gibt es Neuerungen. Der Grenzwert für den Kohlendioxyd -Ausstoß wird verschärft. Dabei wird ein Zusatzbeitrag von 2 € für jedes Gramm CO² fällig, das die Freigrenzen von 95 Gramm je Kilometer übersteigt.
Die neue elektronische Gesundheitskarte mit Bild und Chip wurde am 01. Januar 2014 eingeführt. Somit sind die alten Karten ungültig! Was vor Kartenmissbrauch schützen soll halte ich für Datenmissbrauch!
Ab 01. Februar 2014 wird dann das SEPA Verfahren bei Überweisungen für die Geschäftswelt Pflicht. Private Menschen, wie Du und ich, dürfen noch das alte Verfahren bis zum 01. Februar 2016 nutzen.
Hier eine gute Erklärung zur IBAN!
Ich denke, das reicht für´s erste!
Ich wünsche Euch einen guten Start in eine angenehme und stzressfreie Woche!
Sonnenuntergang |