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Sonntag, 29. November 2020

Einen schönen 1. Advent ....

 


wünsche ich all meinen Besuchern, Freunden, Verwandten und Bekannten. 

Genießt den Tag im Kreis Eurer Lieben.

Letzte Blüten

Noch eine Ros' am kahlen Strauch
Fand im Advent ich aufgeblüht,
Noch eines Liedes zarter Hauch
Klang mir verstohlen im Gemüt.

Der Rose Blätter taumeln hin,
Da ich sie kaum berührt, ins Beet,
Das Liedchen schwand mir aus dem Sinn –
Für Sommerkinder ist's zu spät!

Paul Heyse

Samstag, 28. November 2020

Zwangsmaßnahmen!

So sehen sie aus. Es ist unglaublich, was sich in unserem Land abspielt! Man sollte das gerichtlich klären lassen.

Das Gericht entscheidet, dass die Quarantäne im Ausnahmezustand illegal ist

Hier die Übersetzung:

Der PCR-Test „kann zweifelsohne nicht feststellen, dass ein solches positives Ergebnis tatsächlich der Infektion einer Person durch das SARS-CoV-2-Virus entspricht“, sagte das Berufungsgericht von Lissabon.

Das Berufungsgericht von Lissabon war außerdem der Ansicht, dass die von der Generaldirektion für Gesundheit während des Alarmzustands verhängte Quarantänezeit illegal ist. Das Urteil besagt, dass die Jury entschieden hat, dass eine solche Situation nur im Ausnahmezustand (derzeit in Kraft) genommen werden kann.

Die am 11. November getroffene Entscheidung, gegen die die regionale Gesundheitsverwaltung der Azoren Berufung eingelegt hat, beantragte Habeas Corpus - sofortige Freilassung - von vier deutschen Staatsbürgern, die von der Gesundheitsbehörde zur Einhaltung der Isolation gezwungen worden waren für 14 Tage im Hotelzimmer zu bleiben.

In dem Verfahren heißt es: „Es gibt keine Beweise dafür, dass diese Diagnose tatsächlich von einem nach dem Gesetz qualifizierten Fachmann durchgeführt wurde, der gemäß den guten medizinischen Praktiken gehandelt hat.“ Diese Handlungen sind der ausschließlichen Zuständigkeit eines Arztes vorbehalten.

"Das einzige Element, das in den nachgewiesenen Fakten auftaucht, ist die Durchführung von RT-PCR-Tests, von denen einer in Bezug auf einen der Antragsteller ein positives Ergebnis zeigte", heißt es in dem Dokument.

Darüber hinaus ist zu lesen: "Jede Person oder Einrichtung, die eine Anordnung erlässt, die zur Entziehung der körperlichen, ambulanten, Freiheit anderer führt (unabhängig von der Nomenklatur, die diese Anordnung voraussetzt: Einsperrung, Isolierung, Quarantäne, prophylaktischer Schutz, Gesundheitsüberwachung usw.), die nicht unter die rechtlichen Qualifikationen fällt, d.h. nicht in Artikel 27 des CRP vorgesehen ist, wird eine unrechtmäßige Inhaftierung vornehmen, weil sie von einer inkompetenten Einrichtung angeordnet und durch eine Tatsache motiviert ist, die das Gesetz nicht zulässt". In Anbetracht dessen, dass wir uns zum Zeitpunkt der Tatsachenfeststellung im Ausnahmezustand befanden, erlaubt der Ausnahmezustand mehr Ausnahmen von den Freiheitsrechten.

Schaut auch bitte das Video!

4:45 Minuten - https://www.youtube.com/watch?v=vjkZAOU2zTA

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Sauber recherchiert und neutral berichtet!

 

17:43 Minuten - https://www.youtube.com/watch?v=wAmZO903MSg