Während wir immer noch auf die Corona-Klage von Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich warten, ist meine Verwaltungsklage gegen Baerbocks Auswärtiges Amt nach jahrelangem Schrift-Verkehr nun bereits in die mündliche Verhandlungsphase übergegangen.
Dr. Reiner Füllmich hat meines Wissens erst Ende 2020 damit begonnen, also kann es noch dauern! Oder es wird einfach nicht angenommen, da die Staatsanwaltschaft von der Politik angewiesen wird.
Das Auswärtige Amt wurde damals von Heiko Maas vertreten!
Am 16. Mai wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin anstrengende 3½ Stunden lang - hart - in der Sache verhandelt. Mit Dr. habil. Ulrich Vosgerau - der seinen Professoren-Titel aus politischen Gründen nicht ausgehändigt bekommt - habe ich einen Rechtsbeistand, der energisch kämpft, keine Kompromisse macht und voll im Stoff steht!
Die fünf Richter der 34. Kammer haben sich - und das erlebe ich so zum ersten Male vor einem BRD-Gericht - ernsthaft für das Thema interessiert - und sich formal um strikte Neutralität bemüht.
Prof. Roth von der internationalen Kanzlei "Rededeker, Sellner & Dahs" - als Vertreter des Auswärtigen Amts - gab endlich zu, dass sich das Auswärtige Amt 2018/19 nicht um diplomatischen Schutz für mich bemüht habe, da ich in Venezuela "möglicherweise zu Recht der Spionage" beschuldigt worden sei und die BRD durch einen Einsatz "diplomatisches Ansehen in der Welt verlieren könnte".
Politiker und ihre Medien haben bis zuletzt immer das Gegenteil erzählt. Prof. Roth dringt nun formal auf strikte Wahrung der "Einschätzungsprärogative" für das Außenamt, wie sie seit Gründung der BRD gültig ist: "Ein erheblicher Ermessensspielraum im Ausland." Praktisch: Reine Willkür!
Die hohen Extra-Kosten dieser speziellen Privat-Kanzlei muss in jedem Falle der deutsche Steuer-Zahler begleichen . . . und dies, obwohl die BRD genügend Haus-Juristen hat.
Von der Geschäftsstelle haben wir telefonisch erfahren, dass das Gericht die Klage ablehne - auf eine Begründung müssen wir noch warten.