Der Berliner Lehrer Rüdiger Borrmann wurde am 4.1. wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung durch das Berliner Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Falls das Urteil rechtskräftig wird, gilt er aufgrund der Strafe von 120 Tagessätzen als vorbestraft. Mit dem Urteilsspruch sieht Borrmann die Meinungsfreiheit als „gestorben“ an.
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