Laut dem 2+4-Vertrag dürfen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR weder ausländische Soldaten verlegt noch dort stationiert werden. Im Einigungsvertrag wurde in Folge festgehalten, dass in den neuen Bundesländern weder das NATO-Truppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag für ausländische Soldaten gilt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung es völker- und verfassungsrechtlich rechtfertigt, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius am 21. Oktober eine NATO-Kommandozentrale („Maritimes taktische Hauptquartier für die NATO“) in Rostock eröffnen wird, in welcher zahlreiche ausländische NATO-Soldaten für je zwei Jahre stationiert werden sollen. Der Erklärungsversuch von Verteidigungs- und Außenministerium wirft mehr Fragen auf als er beantwortet.
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