Im Revisionsfall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist am Mittwoch (20. November) eine Entscheidung getroffen worden.
Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen den Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Damit ist das vorherige Urteil des Landgerichtes Erfurt rechtskräftig und Dettmar ist kein Richter mehr und hat seine Pensionsansprüche verloren.
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