Am 6. Prozesstag im Verfahren gegen Michael Ballweg am Landgericht Stuttgart kamen erneut erstaunliche Widersprüche ans Licht. Eine Zeugin des Finanzamts Stuttgart berichtete, dass eine beantragte Fristverlängerung für Ballwegs Steuererklärung abgelehnt wurde – auf Anweisung der Steuerfahndung. Diese Anweisung war entscheidend, da Michael Ballweg in Untersuchungshaft saß und die Einreichung ohne Verlängerung nicht möglich war. Rechtsanwalt Ralf Ludwig betont, dass diese Entscheidung einen Verfahrensfehler darstellt und die Anklage grundlegend infrage stellt. Auch der Vortrag der Verlustbescheinigungen von 2020 und 2021 durch Ballweg zeigt, dass es keinen steuerlichen Vorteil gegeben hätte, der eine Anklage rechtfertigt. Die Verteidigung ist zuversichtlich, dass das Steuerstrafverfahren nach den neuen Erkenntnissen entkräftet ist.
📅 Nächster Verhandlungstag: 19. November 2024
📍 Ort: Landgericht Stuttgart
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