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Mittwoch, 24. Juli 2013

Protestpartei DNV darf antreten ....

zur Bundestagswahl 2013 im September!

Vom Wahlausschuss wurde die Partei "Deutsche Nationalversammlung" abgelehnt wegen angeblicher Formfehler. Es waren allerdings keine Formfehler vorhanden. Ich habe mir das auf Phönix angeschaut und war erstaunt, wie dort vorgegangen wird. Meiner Meinung nach, willkürlich!

Die Klage beim Bundesverfassungsgericht hatte Erfolg und die Partei wurde nachträglich zugelassen. Dagegen waren die Parteien CDU und FDP, die anderen Parteien stimmten zu.

Erstmals wurde eine Partei nachträglich zugelassen! Das war nicht immer so! Die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht zu klagen besteht erst seit 2012.

Zwölf Parteien haben Klage eingereicht, darunter auch die "Grauen Panther" und die "Freien Wähler Deutschland". Nur die DNV wurde nachträglich zugelassen! Ein grandioser Erfolg für die Partei!

Die DNV hat etwas ganz besonderes zu bieten. Sie wollen nach Art. 20 GG und Art. 146 GG handeln und uns Deutschen endlich Friedensverträge, Souveränität und eine vom Volk genehmigte Verfassung bieten.

Deutschland ist seit Kriegsende nie mehr souverän gewesen und die etablierten Parteien wollen uns dies auch verweigern. Im Gegenteil, sie wollen unser Land in der EU verschwinden lassen, ohne uns, das Volk zu befragen! Genau so, wie uns der Euro ohne Volksabstimmung untergejubelt wurde. Die Wiedervereinigung, die keine war hätte uns Souveränität bringen sollen. Aber das wurde uns durch Kohl, Genscher und Schäuble, die maßgeblich an dem Vertrag zur deutschen Einheit beteiligt waren verweigert. Die ehemalige DDR ist der BRD nur beigetreten. Erst danach wurden die neuen Bundesländer gegründet.

Alle Abgeordneten wissen es, zumindest sollten sie es wissen aber keiner tut etwas für uns, das deutsche Volk! Im Gegenteil, wenn man sich anschaut wie da gehandelt wird, kann es nicht im Sinne der deutschen Bürger sein.

Ich wünsche Ferdinand Karnath und der DNV viel Erfolg!

Quelle: N-TV "Deutsche Nationalversammlung noch zugelassen.

Bundeskanzleramt