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Freitag, 23. Juni 2023

Die Rote Fini | Doku

Ist Rudolfine Steindling, genannt "rote Fini", die größte Wirtschaftskriminelle des vergangenen Jahrhunderts?

Mit Charme und Resolutheit bringt sie den Handel mit der DDR via Österreich in Schwung. Als einzige Frau in einer reinen Männerwelt arbeitet sie mit allen Mitteln, die ihr im Kalten Krieg zur Verfügung stehen und verdient dabei Millionen.

Die „rote Fini“, so wird die „Gucci-Kommunistin“ Rudolfine Steindling liebevoll von den Wienern genannt. Ist sie eine erfolgreiche Geschäftsfrau oder die größte Wirtschaftskriminelle des vergangenen Jahrhunderts?

Mit Charme und Resolutheit, als einzige Frau in einer reinen Männerwelt und mit allen Mitteln, die ihr im Kalten Krieg zur Verfügung stehen, bringt sie den Handel mit der DDR in Schwung. Als Ehefrau eines jüdischen Bankdirektors und Mitglied der KPÖ verwaltet sie zunächst deren Firmen. In der Nachkriegszeit gab es in Österreich auch attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für „Kommerzgenossen“. Fini vergrößert das Firmenimperium der KPÖ, ist bald für alle Geschäfte mit der DDR unentbehrlich und verdient so Millionen.

Den Auftrag, ein schlüsselfertiges Stahlwerk für die DDR zu bauen, holt sie nach Österreich und kann auch dabei helfen, wenn ein Embargo umgangen werden muss. Ist sie auch daran beteiligt, eine gesamte Festplattenfabrik in die DDR zu schmuggeln?

Dass ihre Methoden nicht immer legal sind, sieht man ihr nach, denn Fini unterstützt großzügig Kultur und Sozialprojekte.

Der Mauerfall und die rasante Wiedervereinigung setzen dem Ost-West-Handel nach Finis Methode schnell ein Ende. Niemand braucht mehr Vermittler, wenn es bald keine DDR mehr geben wird. Doch noch liegen 500 Millionen DM auf Finis Konten – eine enorme Summe. Für die Treuhand handelt es sich um Geld der SED, das dem wiedervereinigten Deutschland zusteht, doch das will Fini nicht akzeptieren. Ob sie damit Erfolg hat oder ob die Deutschen am Ende doch noch zu ihrem Geld kommen – davon erzählt dieser Film. 

 

TE Wecker am 23.06.2023

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  • US-Küstenwache: Gnadenlose Umgebung auf dem Meeresboden
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  • Bundesverwaltungsgericht: Corona-Versammlungsverbot sei unverhältnismäßig gewesen - Versammlungen hätten nicht verboten werden dürfen
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