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Samstag, 8. Mai 2021

Fortsetzung - Untergang der Kabale - deutsch Teil 12

Von Janet Ossebaart

Die vorhergehenden Teile findet Ihr in der Suche!

 

22 Minuten - https://odysee.com/@Qlobal-Change:6/teil12:3

Statement von Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.

Zitat:
Der deutsche Ärztetag hat im Mai diesen Jahres einen erschreckenden Beschluss verabschiedet: »Das Recht auf Kita und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden. Ohne Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren, gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.« Wir freuen uns natürlich, dass endlich begriffen wurde, welche katastrophalen Folgen die aktuelle Pandemiestrategie für Kinder und Jugendliche hat. Das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe aber ist unveräußerliches Menschenrecht. Schon viel zu lange wurde dies Kindern und Jugendlichen ohne wissenschaftliche Grundlage entzogen und vorenthalten. Dass dieses Grundrecht jetzt an eine politisch gewollte Impfentscheidung geknüpft wird, deren Nutzen für die Kinder selbst fehlt und deren Nutzen für die Gesellschaft mehr als fraglich ist, ist eine indiskutable Forderung und eine unerträgliche Anmaßung der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen.

 

2:17 Minuten - https://www.youtube.com/watch?v=Way5y6j3dyY

Ist das nicht so gewollt?

Umsatzeinbruch bei Friseuren um 80 % weil die Leute sich nicht testen lassen wollen. Anscheinend sind mittlerweile viele Menschen aufgewacht und das ist gut so!

Wir verlottern aber Hauptsache Merkel hat ihre Haare schön. Wobei sich über Geschmack streiten lässt.

Dazu habe ich noch folgendes im Internet gefunden:

Ansteckung von Nichtgeimpften bei Geimpften: Sie wissen Bescheid, und juristisch hat man im Infektionsschutzgesetz schon vorgebaut:

§ 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html 

Damit ist quasi amtlich, dass die genetisch manipulierten "Impfstoffe" auf Nichtgeimpfte übertragen werden können und diese so gegen ihren Willen ebenfalls mit dem genmanipulierten Zeugs infiziert werden können. Das ist natürlich Körperverletzung und hat weitreichende Konsequenzen. Im Grunde müssen Geimpfte nun isoliert werden, wie es laut dem oben zitierten Radio-Beitrag über das Krankenhaus bereits geschieht, weil sie offenbar nachweislich ansteckend sind. Jedenfalls sollten sich Nichtgeimpfte von Geimpften fernhalten, weil diese die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden. Sich impfen zu lassen, ist also unverantwortlich gegenüber den Mitmenschen.