Rechtsgrundlagen zum Folterverbot
-Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 104 GG
-Art. 7 Uno-Zivilpakt
-Anti-Folter-Konvention der Uno
-Art. 3 EMRK
-Art. 4 EU-Grundrechtecharta
-Art. 7 Abs. 1 lit f Römisches Statut)
Eine Art Tagebuch mit Ausflügen in die Welt der Politik und auch die Natur kommt nicht zu kurz. Mittlerweile beherrscht die Politik die Themen, was nicht unbedingt heißt, dass dieser Blog alle Themen unterstützt. Meinungsvielfalt ist gefragt und eine Bildung der eigenen Meinung!
Rechtsgrundlagen zum Folterverbot
-Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 104 GG
-Art. 7 Uno-Zivilpakt
-Anti-Folter-Konvention der Uno
-Art. 3 EMRK
-Art. 4 EU-Grundrechtecharta
-Art. 7 Abs. 1 lit f Römisches Statut)
Schlechte Zeiten für Kabarettisten. Die Forderungen der Politik und die Gesetze der Ampel sind allzu absurd. Da fordert die CDU aus der Opposition heraus, die Regierung möge eine Menopausen-Strategie verabschieden, denn nachdem sich die Frauen Jahrmillionen lang mit dem Thema beschäftigt haben, soll sich nun das Gesundheitsministerium darum kümmern. Oder doch das Ministerium für Wirtschaft und Klima?
Letzteres hat auch eine neue Verordnung erlassen, nach der Fluggesellschaften ihrem Kerosin Biosprit beimischen müssen. Weil es aber kein Öko-Kerosin gibt, will die Lufthansa jetzt Frittenfett tanken. Doch das wollen die Dieselfahrer schon haben, um dem Verbrennerverbot zu entgehen. Ein absurder Bieterkampf beginnt: Bezahlbares Autofahren gegen bezahlbaren Urlaub.
Roland Tichy lacht noch drüber, aber Witze kann er keine machen. Die Realität hat ihn überholt - und der Spitzel, neudeutsch „Trusted Flagger“, hört mit.