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Samstag, 2. Dezember 2023

So wirst Du ruiniert. Menschen verschwinden in Deutschland.

Unglaublich! Das kann heutzutage jedem passieren. Es gibt ja schon ein paar prominente Fälle. Ich hatte keine Ahnung davon!

Haftbefehl ist die Anordnung einer Behörde zur Festnahme eines Menschen in Haft. Er legalisiert die Freiheitsberaubung durch die Behörden.

Es gibt unterschiedliche Arten von Haftbefehlen, zum Beispiel den Untersuchungshaftbefehl, den Vollstreckungshaftbefehl und den Sicherungshaftbefehl.

Formelle Voraussetzungen des Haftbefehls:

- Schriftform

- Anordnung durch Richter

- Zwingende Angaben: der Beschuldigte, die Tat (Zeit und Ort der Begehung, gesetzliche Merkmale und die anzuwendenden Strafvorschriften), Haftgrund und die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergibt

Materielle Voraussetzungen des Haftbefehls:

Die materiellen Voraussetzungen des Haftbefehls sind in den §§ 112, 112a, 113, 127b StPO geregelt. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind grundsätzlich:

- Dringender Tatverdacht

- Haftgrund

- (Verhältnismäßigkeit)

Dringender Tatverdacht im Rahmen der Untersuchungshaft nach § 112 I 1 StPO ist gegeben, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (BVerfG NJW 1996, 1049; BGH NStZ 1992, 449). Dringender Tatverdacht ist nicht schon gegeben, wenn nur eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“ für die Täterschaft besteht (BGH, 05.05.1992 – 2 BJs 15/92-5, StB 9/92). Für die Untersuchungshaft ist eine Prognoseentscheidung der Verurteilungswahrscheinlichkeit vorzunehmen. Die Wahrscheinlichkeitsbeurteilung ist auf Grund des aktuellen Ermittlungsstandes zu fällen.

Definition Fluchtgefahr

Fluchtgefahr ist in der Praxis der wohl häufigste Haftgrund für Untersuchungshaft. Grund dafür könnte sein, dass dieser Haftgrund für die Staatsanwaltschaft am einfachsten zu begründen ist.

Definition der Fluchtgefahr nach § 112 II Nr. 2: Bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles muss eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass sich der Beschuldigte zumindest für eine gewisse Zeit dem Strafverfahren entziehen wird, als für die Erwartung, er werde sich dem Verfahren zur Verfügung halten. (MüKoStPO/Böhm/Werner, 1. Aufl. 2014, StPO § 112 Rn. Randnummer 41)

Es ist in jedem Fall auch hier aktives Tun notwendig. Bloße Passivität kann nicht zur Anordnung von Untersuchungshaft führen (nemo tenetur se ipsum accusare). Es ist immer finales, zweckgerichtetes Verhalten notwendig. Niemand hat die Pflicht, seine eigene Strafverfolgung zu erleichtern oder zu ermöglichen.

Ausreichend ist jedoch eine Einwirkung auf den eigenen Körper, zum Beispiel die Versetzung in einen Verhandlungsunfähigen Zustand.

Die bloße hohe Straferwartung rechtfertigt für sich genommen keine Untersuchungshaft.

Konstantin Grubwinkler

Fachanwalt für Strafrecht

Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte  

 

Samstag, 4. November 2023

Ukraine-Armee versagt: Warum hat die russische Armee die Oberhand behalten?

"Die ukrainische Gegenoffensive ist völlig gescheitert", sagte der russische Präsident Wladimir Putin. Der Kreml bezeichnete das, was jetzt entlang der Kontaktlinie geschieht, als "aktive Verteidigung". Auch die ukrainische Militärführung sieht sich gezwungen, das Scheitern der "Gegenoffensive", in die das Kiewer Regime große Hoffnungen gesetzt hatte, einzugestehen. Westliche Experten und Analysten haben die effektive russische Verteidigung als einen der Hauptgründe dafür ausgemacht. Darüber hinaus verweisen sie auf das falsche Vorgehen der ukrainischen Streitkräfte, die den Anweisungen westlicher Ausbilder folgten.

Was sind die anderen Gründe für die gescheiterte "Gegenoffensive"? Warum waren die ukrainischen Streitkräfte nicht in der Lage, westliche Militärtechnik effektiv einzusetzen? Und was hatten die westlichen Berater nicht von der russischen Armee erwartet?