Weder das Völkerrecht, noch das EU-Recht oder das deutsche Grundgesetz rechtfertigen ein generelles „Recht auf Asyl“: Nach geltendem Recht hat nicht einmal ein Prozent der sogenannten „Flüchtlinge“ in Deutschland einen Rechtsanspruch auf „Asyl“.
Dass die illegale Masseneinwanderung von den Kartellparteien
bewusst forciert wird, zeigt der Europaabgeordnete Gunnar Beck in diesem Video auf.
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