DAS gilt seit dem 7. Juni 2023: Wenn der Zug zu spät ankommt, muss die Bahn nicht mehr in allen Fällen Entschädigung zahlen. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umstände gehen Bahnkunden jetzt leer aus. Was im neuen Gesetz drinsteht verrate ich heute.
Inhaltsangabe unter dem Video auf YouTube