Im thüringer Landtag bezichtigen sich CDU und AfD gegenseitig der "Machtergreifung". Wir abstrahieren hier - so weit möglich - von dem konkreten Fall und fragen uns, wozu ein demokratisches Gremium eine Geschäftsordnung braucht, welche Eigenschaften sie haben sollte und wie man sie ändern darf.
-Chaos im Thüringer Landtag
Am 27. September 2024 fand die erste Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags statt, die jedoch alles andere als reibungslos verlief. Der Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD leitete die Sitzung und verweigerte Anträge der CDU und der Bürger für Thüringen (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung. Diese Anträge zielten darauf ab, die Arbeitsweise des Landtags zu modifizieren, um effizientere Abläufe zu gewährleisten. Treutlers Weigerung führte zu heftigen Debatten und mehreren Unterbrechungen der Sitzung. Die CDU sah sich gezwungen, den Thüringer Verfassungsgerichtshof anzurufen, um Klarheit über die Verfahrensfragen zu schaffen und die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen zu überprüfen.
-Koalitionsgespräche
Hinter den Kulissen laufen derzeit intensive Verhandlungen über eine mögliche Koalition zwischen der CDU, der SPD und der BSW, die als “Brombeer-Koalition” bezeichnet wird. Diese Koalition könnte eine stabile Regierung bilden, nachdem die bisherige rot-rot-grüne Minderheitsregierung oft Schwierigkeiten hatte, Mehrheiten zu finden. Die Verhandlungen sind jedoch komplex und erfordern Kompromisse von allen beteiligten Parteien. Eine solche Koalition könnte neue politische Impulse setzen und die Regierungsarbeit in Thüringen stabilisieren.
-Verfassungsgerichtshof eingeschaltet
Aufgrund der chaotischen Sitzung und der fehlenden Wahl eines Landtagspräsidenten ist das Parlament derzeit nicht voll arbeitsfähig. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wurde eingeschaltet, um über die Rechtmäßigkeit der Sitzung und die verweigerten Anträge zu entscheiden. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie die zukünftige Arbeitsweise des Landtags und die Machtverhältnisse im Parlament beeinflussen wird.
-AfD unterliegt der CDU vor Verfassungsgericht
Nach der chaotischen Sitzung im Thüringer Landtag hat das Thüringer Verfassungsgericht entschieden, dass der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler gegen die Verfassung verstoßen hat. Er hatte Anträge der anderen Fraktionen unterdrückt und seine Macht missbraucht, was seine Rolle als rein zeremonieller Leiter der Sitzung überschritt. Die CDU hatte daraufhin das Gericht angerufen. Das Urteil verpflichtet den Alterspräsidenten, neutral zu agieren und die Rechte der Abgeordneten zu achten. Die AfD, die die Eskalation bewusst herbeigeführt haben soll, bleibt provokativ und plant, Wiebke Muhsal für das Amt der Landtagspräsidentin vorzuschlagen. Die CDU begrüßte das Urteil, das die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern soll.