Haus der Geschichte in Bonn muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" preisgeben
Lange Zeit war unbekannt, wer dem "Haus der Geschichte" in Bonn im Jahr 2015 den Notizzettel von Günter Schabowski aus der berühmten Pressekonferenz vom 9. November 1989, die zur Maueröffnung führte, verkauft hatte. Ein Journalist klagte auf Bekanntgabe des Namens. Das Verwaltungsgericht Köln entschied nun zugunsten des Klägers.
Ein Politiker, ein Satz und ein Zettel, die zusammen Geschichte schrieben. Günter Schabowski, seinerzeit Mitglied des Zentralkomitees (ZK) und des Politbüros der SED und dort seit 6. November 1989 auch Sekretär des ZK der SED für Informationswesen, leitete am 9. November 1989 die historische Pressekonferenz, die im unmittelbaren Anschluss versehentlich zur Öffnung der Berliner Mauer führte. Zum Ende der Konferenz äußerte sich Schabowski zu den von der SED und der Regierung geplanten neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger.
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Von den Notstandsbefugnisse soll Gebrauch gemacht werden, um die Blockaden in Ottawa und anderswo im Land zu beenden.
Die Regierung wird dadurch in der Lage sein, die Lkw-Blockaden in Ottawa sowie an den Grenzübergängen und Flughäfen zu verbieten. Zudem kann sie die Bankkonten betroffener Trucker einfrieren und ihre Lizenzen sperren sowie Crowdfunding-Webseiten ins Visier nehmen, die zur Unterstützung der Blockaden genutzt werden.
Die Regierung erhält damit zudem die Befugnis, Abschleppunternehmen zu zwingen, die großen Lastwagen von den Straßenkreuzungen und aus den Wohngebieten zu entfernen. Bislang haben einige Abschleppdienste ihre Kooperation verweigert, weil sie entweder die Trucker unterstützen oder aber Angst vor Gewalt haben.
Im ganzen Land wenden sich seit Wochen Demonstranten gegen die Impfpflicht für Lkw-Fahrer und andere COVID-19-Maßnahmen und machen ihrem Ärger über Trudeaus liberale Regierung Luft.