In diesem Video seht ihr den Beipackzettel des neuen angeblichen Totimpfstoff Novaxovid, der auch nur eine bedingte Zulassung hat. Lasst Euch nicht täuschen!
Ärztliches Aufklärungsgespräch ohne Packungsbeilage?!
"Die nach § 77 AMG zuständige Bundesoberbehörde kann im Einzelfall anordnen, dass abweichend von den §§ 10 und 11 AMG [Kennzeichnungs- und Packungsbeilagenpflicht] Arzneimittel ohne eine Kennzeichnung und Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln erforderlich ist."
Wie kann man denn Patienten ordentlich aufklären, wenn sie gar nicht wissen können, was in der Substanz enthalten ist?
Es sollte mittlerweile auch für aufklärende Ärzte und Anwälte offensichtlich sein, dass Massenvernichtungsmittel (biologische, chemische oder mechanische Waffe) und kein Impfstoff im Umlauf ist.
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Quelle: Der niedergelassene Arzt