Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG ("einrichtungsbezogene Impfpflicht") kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.
Die neueste Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz dürfte wegweisend im aktuellen Coronawahnsinn sein. Das Verwaltungsgericht Hannover hat unmissverständlich klar gemacht, dass die Androhung oder gar die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen einen ungeimpften Mitarbeiter im Gesundheitswesen zur Erzwingung der Impfung gegen das Coronavirus rechtswidrig ist.
Darüber hinaus stellte die 15. Kammer fest, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik frei entscheiden kann, ob er sich gegen das Coronavirus impfen lässt oder nicht. Die Freiwilligkeit der Impfentscheidung hat sogar das ansonsten überaus korrupte Bundesverfassungsgericht betont.
Wer das Urteil nachlesen will, kann das hier tun:
Niedersachsen Justizministerium
Zahlt also niemals Zwangsgelder, sie sind illegal!