Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass die DIN-Norm für die kleinen Erste-Hilfe-Kästen verändert werden soll. Seit dem 1. Februar 2022 sind die modifizierten Vorschriften in Kraft. Es besteht seitdem die Pflicht, zwei medizinische Gesichtsmasken - wie sie bereits in der Corona-Pandemie gang und gäbe sind - mitzuführen. Es gibt zwei weitere Änderungen. Aber: Sie haben noch eine Galgenfrist.
6 Minuten - https://www.youtube.com/watch?v=7xHIewcxTgY