Ende 2020 wird ein fünfjähriges, kerngesundes Kind gesundheitsamtlich quasi unter Isolations-Arrest gestellt. Seine Eltern klagen Ersatzansprüche ein. Achgut.com veröffentlicht die juristischen Argumente. Das umfangreiche PDF-Dokument soll auch anderen Betroffenen zugänglich sein – zur juristischen Aufarbeitung der vielfältigen Fragen auch andernorts. Es geht um mehrere Grundpfeiler unseres Rechtsverständnisses.
Die Entscheidungsgrundlage für die behördliche Anordnung war hauchdünn: In der Kita des Kindes war eine Erzieherin positiv auf Corona getestet worden, wobei diese zum Zeitpunkt des Testes nicht einmal Krankheitssymptome zeigte. Nichts weiter als ein Laborergebnis führte also zum Freiheitsentzug eines putzmunteren Kindes.
Das Haus zu verlassen, sei diesem „ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes untersagt“, hieß es wörtlich in der Anordnung des Gesundheitsamts. Doch nicht nur das: Dem Kind wurde aufgegeben, dass es „nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten [soll]. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden.“
Die dadurch verständlicherweise beeindruckten Eltern stellten sogleich ihre gesamten Tagesabläufe um, rechneten mit Kontrollbesuchen des Amtes und fürchteten, bei Ungehorsam ihr Kind absondern oder gar eine Gefängnisstrafe antreten zu müssen. Also hielten sie sich geflissentlich an die ihnen und ihrem Kind auferlegten Verbote.
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