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Dienstag, 20. Juni 2023

Kampf gegen Kinderarmut: Regierung plant Einführung der Kindergrundsicherung ab 2025

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfamilienministerin Lisa Paus haben die Hoffnung geäußert, dass bald eine Einigung über das Basis-Kindergeld erzielt wird. Diese Kindergrundsicherung soll ab 2025 eingeführt werden, um verdeckte Armut von Kindern zu bekämpfen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen.

Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets zu einer einheitlichen Leistung zusammenfassen. Die Einigung innerhalb der Koalition wird bis zur Sommerpause erwartet.

Die Familienkassen sollen die Auszahlung der Kindergrundsicherung übernehmen und einen "Kindergrundsicherungs-Check" durchführen, um verdeckte Armut zu erkennen. Die Finanzierung der Reform ist bislang umstritten, jedoch zeigt sich Paus zuversichtlich, dass das Geld bis zur Sommerpause bereitgestellt wird. Einen Gesetzentwurf gibt es bislang noch nicht. 

 

Enteignung und Vermögensregister: Schon 2024? Jetzt handeln!

Die Vorbereitung für Vermögenskontrolle beginnt. Was wird registriert? Wie kann man sich schützen? Michael Mross mit Vermögensschutzexperten. 

 

Schockierende Enthüllung: Grundsteuer explodiert! Millionen Besitzer betroffen!

In dem YouTube-Video wird über die aktuellen Grundsteuerbescheide für Grundstücksbesitzer berichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass viele Immobilieneigentümer höhere Grundsteuerwerte als zuvor erhalten, was zu höheren Steuermessbeträgen führt. 

Die neue Grundsteuerreform wird ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Aufgrund der finanziellen Lage vieler Kommunen wird erwartet, dass die Grundsteuer insgesamt steigen wird. Das Video erklärt den Hintergrund der Grundsteuerreform, die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 basiert. 

Das politische Versprechen der Aufkommensneutralität wird kritisiert, da es sich abzeichnet, dass die Reform letztendlich zu höheren Einnahmen für die Städte und Gemeinden führt. Als mögliche Maßnahme wird empfohlen, gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einzulegen, falls es berechtigte Gründe gibt, wie beispielsweise gesunkene Bodenrichtwerte oder fehlerhaft berechnete Wohnfläche. 

Die Einspruchsfrist gegen den Bescheid vom Finanzamt darf nicht versäumt werden, da nur dann das Recht besteht, auf zukünftige Bescheide zu reagieren. Es wird geraten, sich nicht grundsätzlich mit allem einverstanden zu erklären, was das Finanzamt in Bezug auf die Grundsteuerentscheidungen trifft.