Keine Grundrechtseinschränkung durch WHO-Pandemievertrag
Im Anschluss ging es um eine Petition, in der die Ablehnung des Pandemievertrages mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verlangt wird. Durch den „Pandemievertrag“ der WHO werden weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Sabine Dittmar (SPD) während der Sitzung des Petitionsausschusses deutlich.
Einen Verlust der Grundrechte befürchtet indes die Petentin Susanne Wilschrey, deren öffentliche Eingabe (ID 150793) bei der Sitzung beraten wurde. Wilschrey fordert, dem Pandemievertrag mit der WHO nicht zuzustimmen, da dieser mit erheblichen Einschränkungen und dem Verlust der Grundrechte einhergehe. „Diese Macht gehört nicht in die Hände einer Institution, die sich über Pharmaindustrie und Privatiers, sowie Geschäftsleute finanziert“, schreibt die Petentin. Aus ihrer Sicht besteht ein Interessenkonflikt. „Der WHO die Macht zu geben, weltweit Menschenrechte zu verletzen, widerspricht jeder Verfassung“, heißt es in ihrer Petition.
Die WHO sei nicht vertrauenswürdig, so die Petentin im Verlaufe der Sitzung. Während der Corona-Pandemie habe die WHO ausschließlich auf den RNA-Impfstoff gesetzt, obwohl dieser vor seinem Einsatz nicht ausreichend getestet worden sei. Es sei zudem nicht hinnehmbar, wenn dem WHO-Generaldirektor die Möglichkeit eingeräumt werde, eine Pandemie „willkürlich“ auszurufen. „Er kann sagen: Es ist eine Pandemie unterwegs. Ihr bleibt jetzt alle zu Hause“, so die Petentin.
Ausrufung einer gesundheitlichen Notlage
Ob der WHO-Generaldirektor künftig eine Pandemie ausrufen kann, werde derzeit noch diskutiert, sagte BMG-Staatssekretärin Dittmar. Aktuell könne er eine „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ ausrufen, was an sehr strenge Kriterien gebunden sei. Selbst wenn aber eine Pandemie ausgerufen werde, liege es in der Entscheidung der einzelnen Länder, „wie mit der Problematik umgegangen wird“. Die Ausrufung führe nicht zu Grundrechtseingriffen, bestätigte ein Ministeriumsvertreter. Die WHO-Vorschläge müssten nicht verbindlich umgesetzt werden. Ziel des Vertrages, den die 194 WHO-Mitgliedstaaten derzeit miteinander verhandeln, sei es, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu aktivieren, ohne Maßnahmen für einzelne Staaten vorzuschreiben, so der BMG-Vertreter.
Was den Einfluss privater Geldgeber auf die WHO angeht, so verwies Dittmar darauf, dass nur ein Bruchteil der zur Verfügung gestellten Gelder von privater Seite kämen. 90 Prozent des Etats brächten die Mitgliedsstaaten oder von ihnen getragene internationale Organisationen auf. Die Zulassung von Impfstoffen habe zudem nicht mit dem aktuell verhandelten Vertrag zu tun. Ohnehin sei die WHO nicht für die Zulassung von Impfstoffen zuständig, so die Gesundheits-Staatssekretärin. Bei dem Vertrag gehe es um Prävention, um die weltweit gerechte Verteilung von Medizinprodukten und um eine verbesserte Kooperation zwischen den Staaten. Ein Eingriff in die Souveränität der Staaten sei damit nicht verbunden, sagte sie.
Zum Verhandlungsstand äußerte sich der bei der Sitzung anwesende BMG-Vertreter. Aktuell gebe es noch keinen Textentwurf, sagte er. „Wir sind noch in einem Vorstadium der Diskussion mit allen 194 Mitgliedstaaten.“ Ein erster Entwurfstext solle im Oktober vorliegen. Abgeschlossen werden sollen die Verhandlungen den Planungen nach im Mai 2024. Ob dies aber realistisch ist, könne bezweifelt werden, so der Ministeriumsvertreter. Die Verhandlungen nannte er hochpolarisierend. So gehe es den Ländern des globalen Südens voranging um einen unkomplizierten Zugang zu Impfstoffen während beispielsweise für Deutschland die Prävention im Vordergrund stehe. Große Debatten gebe es zudem um eine eventuelle Aufweichung des Patentschutzes. Ein abschließendes Votum zu beiden Petitionen wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/18.09.2023)
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-pa-petitionen-965232