Von Ralph T. Niemeyer
»Die Bundesrepublik Deutschland, ist ein Rechtsstaat«, so sagen es alle politisch korrekt sprechenden Menschen, wenn sie hervorheben wollen, dass die DDR ein »Unrechtsstaat« oder ein Unrechtsregime gewesen sei.
Doch dann geschah aus meiner Sicht Folgendes: Mit dem »Beitritt« der DDR entstand ein »Rechtsruck«. Dies, weil aus dem Rechtsstaat BRD ein Staat wurde, der immer Recht hat. Neben den vielen »neuen Rechten«, die die ehemaligen DDR-Bürger am 3. Oktober 1990 bekamen, kam ganz besonders das Recht des Stärkeren in den Osten. Und neben den vielen neuen Freiheitsrechten, die man den »Ossis« gab, kamen dann noch die von westdeutschen Geheimdiensten gesteuerten »Neuen Rechten« hinzu.
Ich persönlich halte das »Grundgesetz« insgesamt für eine vortreffliche Verfassung, da nicht nur die Menschenrechte und die Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Verpflichtung zum Frieden und zur demokratischen Sozialstaatlichkeit in den ersten 28 Artikeln enthalten sind, sondern darüber hinaus auch Formulierungen wie »Eigentum verpflichtet«. Die allgemeine Annahme ist: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« gilt seit dem 3. Oktober 1990 um Null Uhr auch auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Doch bei aller Liebe zum »Grundgesetz«, so einfach ist es nicht.
REGIERUNG VERABSCHIEDET SICH VOM GRUNDGESETZ
Wir sehen nun seit über einem Jahr, dass nicht nur die »Verfassungswirklichkeit« immer eklatanter ins Autoritäre abgleitet, sondern auch, dass inzwischen das bloße Mitführen des Grundgesetzes bei Kundgebungen von Ordnungshütern, teilweise brutal, geahndet wird. Gleich so, als habe man ein verbotenes Symbol, wie zum Beispiel eine PKK-Fahne, auf eine ansonsten friedliche Demonstration mitgebracht und damit einen Vorwand für Polizeigewalt geliefert.
Angesichts der massiven Grundrechteeinschränkungen, wegen einer nicht wissenschaftlich evident nachgewiesenen »pandemischen Lage von nationaler Tragweite«, sowie der faktischen Abschaffung des »Grundgesetzes« durch das »Infektionsschutzgesetz« vom 18. November 2020 und vom 22. April 2021 ist ein Rechtsvakuum entstanden, welches den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung akut gefährdet. Verstärkt wird diese Gefährdung noch durch die De-Fakto-Aufhebung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die juristische Konterkarierung des Föderalismus. Der Ruf nach Schaffung einer »Deutschen Verfassung« wird lauter und hat heute mehr denn je Berechtigung.
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https://demokratischerwiderstand.de/artikel/276/rechtsstaat-bundesrepublik-deutschland