[Sie] versuchen sich also vom Strafbestand der "Vorbereitung eines Angriffskrieges"
zu befreien, indem [Sie] so ganz nebenbei den Artikel im StGB löschen.
Mittlerweile sollte doch aber klar sein, das man nichts mehr so einfach verschwinden lassen kann.
Was plante man denn 2017 schon?
Mehr Informationen unter dem Video auf Odysee