Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Mai 2023 entschieden: Wer privat als Verbraucher kauft oder bestellt, und keine Widerrufsbelehrung bekommt, kann alles Geld zurückfordern. Plus: Die Ware behalten. Handwerker bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Inhaltsangabe unter dem Video auf YouTube
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