die KEINE Legitimation durch die Völker bekommen hat. Die gewählten oder durch Manipulation an die Macht gekommenen Regierenden hatten oder haben nie die Legitimation ihrer Völker bekommen, Souveränität an die EU abzugeben. Dazu hätte es einer Volksabstimmung bedurft. Diese haben nie stattgefunden.
Polen handelt im Sinn seines Volkes. Das Verfassungsgericht einer Nation muss immer Vorrang haben.
Polen weist EuGH zurück: Europa gegen Europäische Union
Nach mehrmaligem Aufschub hat das polnische Verfassungsgericht am 7. Oktober 2021 endlich entschieden, dass dem Europäischen Gerichtshof in den Fällen, in denen er versucht, in die polnische Verfassung einzugreifen, kein prinzipieller Vorrang vor Letzterer einzuräumen ist, und damit den Weg für ernste Auseinandersetzungen zwischen Warschau und Brüssel geebnet. Diese folgenschwere Entscheidung ist nur die jüngste Etappe in dem langen und komplexen Kampf zwischen der konservativen polnischen Regierung und den linksliberalen europäischen Institutionen, die von Berlin und Paris bedingungslos unterstützt werden.
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