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Mittwoch, 7. Dezember 2022

Alarmierender Geburtenrückgang in Europa - Behörden wiegeln ab

Schon lange warnen Experten vor einer direkten Schädigung der Fruchtbarkeit durch die völlig neuartigen Impfungen. Inzwischen zeigen die Geburtenzahlen europaweit einen markanten Rückgang. Doch anstatt einen möglichen Zusammenhang genauestens zu untersuchen, übertreffen sich deutsche Behörden mit Erklärungsversuchen… 

 

Dienstag, 6. Dezember 2022

Rundumblick 06122022 Man spricht ämerikänisch

Interessante Neuigkeiten von Thomas Trepnau

Schaut und urteilt selbst! 

 

Dr. Ronald Weikl

Aufruf an alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen

Dr. Ronald (Ronny) Weikl, stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V. ist einer der Ärzte, die strafrechtlich verfolgt werden wegen des Ausstellens vermeintlich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB, Maskenatteste betreffend. Sein Gerichtsverfahren ist das bisher am weitesten fortgeschrittene. Das Urteil im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Passau lautet 1 Jahr Haft, zur Bewährung ausgesetzt, 50.000 Euro Geldstrafe plus Gerichtskosten. Der Oberstaatsanwalt hatte für 2 Jahre Haft, ohne Bewährung, hohe Geldstrafe und 3-jähriges Berufsverbot plädiert. Und das, obwohl nur noch 24 Fälle von Atteste für Kindern moniert wurden, deren Müttern Weikl nach eingehender Schilderung der Beschwerden ihrer Kinder ein solches Attest mitgegeben hatte, ohne die Kinder selbst gesehen zu haben. Eine solche Befunderhebung über „Fremdanamnese“ ist in diesem Kontext, also den zu erwarten gewesenen gesundheitlichen Beschwerden beim Maskentragen, insbesondere von Kindern, für Weikl und viele andere medizinische Kollegen eine Selbstverständlichkeit.

Zumal, und genau das spricht Weikl in diesem Aufruf an alle Juristen im Staatsdienst besonders an, das wichtigste Kriterium für den Modus des Attest-Ausstellens natürlich die eindeutige wissenschaftliche Faktenlage zur Maske ist, also die fehlende wissenschaftliche Evidenz eines Nutzens der Mund-Nasenbedeckung als Schutz vor der Übertragung von Atemwegsviren bei gleichzeitig bestehender erheblicher Gesundheitsgefährdung durch das Maskentragen.

Dieser äußerst wichtige Aspekt wurde und wird bei den bisherigen Gerichtsverfahren konsequent ausgeblendet, bzw. unter den Teppich gekehrt, wohl aus politischen Erwägungen.

Hier appelliert Weikl eindringlich an alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen, endlich nicht mehr die Augen vor diesen Tatsachen zu verschließen, und diese endlich mit in die juristische Urteilsfindung einfließen zu lassen. Dann muss man nämlich erkennen, dass diese Strafverfolgungen alles andere als gerecht sind und eine sofortige Einstellung der Verfahren gegen sämtliche Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt haben, bzw. deren Freispruch fordern.

Hiermit bricht Weikl auch eine Lanze für alle anderen Kolleginnen und Kollegen, die wie er, in dem Wissen um die Faktenlage zur Maske beim Ausstellen solcher Atteste an Hilfesuchende nur nach bestem Wissen und Gewissen gemäß ihrer ärztlichen Pflicht gehandelt haben.

Wenn hier endlich die „Scheuklappen“ abgenommen werden, würde, so Weikl, nicht nur weiteres Unrecht verhindert, sondern es würden auch wichtige Kapazitäten frei, die jetzt genau dort dringend erforderlich sind, wo Tag für Tag mehr offenbar wird, welche gravierenden Straftaten gerade im Zusammenhang mit dem sog. „Covid-Impfgeschehen“ verübt wurden und werden.

Bei dieser Gelegenheit möchte Ronny Weikl es nicht versäumen, sich wieder mal zu bedanken bei all den Freunden und Unterstützern, die ihm in seinen bisherigen Gerichtsverfahren beigestanden haben, mit Solidaritätsbekundungen, aufbauenden Zuspruch, Briefen, auch Leserbriefen, Gebeten und positiven Gedanken, und auch dem Mit-dabei-sein bei den Verhandlungen, vor Gericht und auch im Verhandlungssaal. Dies hat ihm, so betont er, stets sehr geholfen, den Rücken gestärkt, sodass er trotz allem Nervenstress weitgehend gelassen bleiben konnte!

Kurzversion: https://www.youtube.com/watch?v=7yN-nxDUMwo