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Donnerstag, 12. Januar 2023

Beschluss des Amtsgerichts Stgt Bad Canstatt vom 6.12.2022 Inna Zhvaentskaya

Der Beschluss des Amtsgerichts Stgt. - Bad Canstatt im Fall Inna Zhvanetskaya v. 6.12.2022 (A 74 XVII 160/18)  

Worum geht es? Das Gericht genehmigt die Unterbringung der 85-jährigen jüdisch-ukrainischen Komponistin in einer geschlossenen Abteilung einer Klinik oder eines Pflegeheims bis zu zwei Jahre und genehmigt ferner die Einwilligung der Betreuerin in die Covid-Impfung als "ärztliche Zwangsmaßnahme". 

All dies nur "zum Wohle der Betroffenen". 

Hier der Wortlaut des Beschlusses im Video 

In einem weiteren Video gehe ich auf die Ungereimtheiten und offenen Fragen dieses Beschlusses ein. 

Beate Bahner 

Fachanwältin für Medizinrecht  

 

DR. ASTRID STUCKELBERGER

DIE MENSCHEN STERBEN AN EINER STRAHLUNG, DIE DAS BLUT GERINNEN LÄSST

Dr. Astrid Stuckelberger erklärt, dass man kein Blut spenden sollte, wenn man geimpft ist, weil es Nanopartikel enthält, die als Überträger der Ansteckung dienen. Und es heißt, dass diese Nanopartikel wie ein Gift übertragen werden können. Graphen-Nanopartikel werden sehr schnell von Mensch zu Mensch übertragen, versichert sie.  

 

Gib mir 5 Minuten für: Das Ende der Simulation

Ist schon etwas älter, aber immer noch aktuell. Leider ist es mittlerweile auch schon zu spät, denn die Landwirte mit viel Acker wurden enteignet oder gar in die Psychiatrie verschickt. Den Kleineren macht man das Leben schwer mit unzähligen Auflagen oder man zieht eine Baustelle quer über ihr Land. Dazu schöpft man auch noch Fördergelder der EU ab.

Ich weiß, wovon ich rede!

Vetternwirtschaft, Parteienklüngel und Korruption!