Der Beschluss des Amtsgerichts Stgt. - Bad Canstatt im Fall Inna Zhvanetskaya v. 6.12.2022 (A 74 XVII 160/18)
Worum geht es? Das Gericht genehmigt die Unterbringung der 85-jährigen jüdisch-ukrainischen Komponistin in einer geschlossenen Abteilung einer Klinik oder eines Pflegeheims bis zu zwei Jahre und genehmigt ferner die Einwilligung der Betreuerin in die Covid-Impfung als "ärztliche Zwangsmaßnahme".
All dies nur "zum Wohle der Betroffenen".
Hier der Wortlaut des Beschlusses im Video
In einem weiteren Video gehe ich auf die Ungereimtheiten und offenen Fragen dieses Beschlusses ein.
Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
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