Während das US- Bundesarchiv NARA das FBI in den privaten Gemächern von Donald Trump und des amtierenden Präsidenten Kisten voller Geheimdokumente beschlagnahmen lässt, landen in Deutschland die Kanzlerakten meist in den parteinahen Stiftungen oder, wie im Falle der Kohlakten, bei seiner Witwe in Oggersheim. Das ist strafbar, das Strafgesetzbuch nennt das „Verwahrungsbruch“. Doch Verwaltungsgerichte, Kanzleramt und Staatsanwaltschaften segnen das ab.
„Die Rechtslage ist klar“, schimpft der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, „das Bundeskanzleramt hat sein dienstliches Schriftgut vollständig dem Bundesarchiv anzubieten. Dass das nicht der Fall ist in der Realität, wissen wir alle“. Doch das Bundesarchiv sieht untätig zu; es untersteht der Staatsministerin für Kultur und Medien, der Grünen Claudia Roth, und die dem Kanzleramt.
„Es hat sich eingebürgert, dass Bundeskanzler die Dokumente mit nach Hause nehmen, mit dem Ziel, sie im eigenen Interesse zu kommerzialisieren, während sie gleichzeitig Anderen den Zugang zu diesen Unterlagen versagen. Damit manipulieren sie die Geschichte“, meint der Kommentator des Bundesarchivgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes, Rechtsanwalt Christoph Partsch.
Helmut Kohl hatte 1998 das Kanzleramt verlassen. Statt seine Unterlagen seinem Nachfolger zu hinterlassen oder dem Bundesarchiv zu übergeben, packte er sie in Umzugskartons und schickte sie an die CDU-nahe Konrad Adenauer-Stiftung. Von dort wurden sie 2010 in sein Wohnhaus nach Oggersheim geschickt, wo sie sein Biograph auswerten durfte. So steht es in der Presseerklärung der Stiftung, und so hat es der Biograph vor Gericht ausgesagt. Bis heute werden sie von seiner Witwe Maike eifersüchtig bewacht.
Ich habe die Witwe bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und das Kanzleramt auf Wiederbeschaffung dieser Akten verklagt. Ohne Erfolg. Im März verwarf das Bundesverwaltungsgericht meine Klage, mein Anwalt Raphael Thomas, hat jetzt Verfassungs-Beschwerde eingereicht: „Diese Akten gehören dem Volk. Aber man hat den Eindruck, dass sie mit ihnen machen können, was sie wollen. Das kann nicht sein.“
Einen Tag nach dem Leipziger Urteil veröffentlichte der Spiegel eine Notiz mit dem Hinweis, dass die Akten aus dem Oggersheimer Keller verschwunden seien. „So fehlen die Originale von 70 Dokumenten, die Historiker des Instituts für Zeitgeschichte noch zu Kohls Lebzeiten in dessen Privathaus in Oggersheim kopiert haben.“ Das Institut bestätigte das mir gegenüber. Aber die deutsche Justiz interessiert das alles nicht. Und so wurde die Bundesrepublik zu einem internationalen Gespött.
Meine Klagen auf Aktenzugang finanziere ich mit Crowdfunding. War es ein Zufall, dass Paypal mein Konto sperrte, als ich gerade den Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht verloren hatte? Irgendjemand muss mich bei Paypal denunziert haben. Wer? Ich weiß es nicht, protestierte bei Paypal und schickte einen Artikel über meinen Prozess mit der Bemerkung, dass das, wofür ich prozessiere, in den USA das FBI erledigt. Am nächsten Tag war das Konto wieder frei. Ohne Kommentar.
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