Hallo, ich bin Simon und heute geht es um einige der wichtigen Änderungen, die uns im Monat August 2024 erwarten. Denn wie immer möchten wir euch auf dem Laufenden halten mit unseren regelmäßigen Videos...
Beginnen wir mit der 1. Änderung – Steuererklärung
Im August endet nun nämlich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 für ALLE Verpflichteten, wie z.B. Selbständige, Freiberufler, Rentner über dem Grundfreibetrag, Ehepaare in den Steuerklassen 3 und 5, Personen mit unversteuerten Einnahmen und weitere – zumindest wenn diese keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein an ihrer Seite haben. Die Frist dafür läuft offiziell nur bis zum 31.08.2024, da dieser Tag allerdings auf einen Samstag fällt, haben Betroffene in der Praxis bis 02.09.2024 Zeit. Bis dahin müssen die Daten dem Finanzamt vorliegen. Danach drohen nämlich für die Verpflichteten Verspätungszuschläge in Höhe von 0,25% der eigentlichen Steuerschuld, mindestens aber 25,- € pro Monat! Wer hingegen freiwillig seine Steuererklärung abgeben darf, der hat ganze 4 Kalenderjahre rückwirkend Zeit, für den gilt die genannte Frist nicht!
2. Änderung – Anerkennung von Berufserfahrung
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