Der neue US-Präsident heißt Donald Trump! Wie hat er das geschafft und was plant er jetzt? COMPACT war in Amerika und hat faszinierende Aufnahmen mitgebracht. Von einem Dorf der Amischen über das brodelnde New York bis hin zum erzkonservativen Südstaat Tennessee. Sehen Sie hier unsere große Hintergrund-Reportage zur US-Wahl!
Eine Art Tagebuch mit Ausflügen in die Welt der Politik und auch die Natur kommt nicht zu kurz. Mittlerweile beherrscht die Politik die Themen, was nicht unbedingt heißt, dass dieser Blog alle Themen unterstützt. Meinungsvielfalt ist gefragt und eine Bildung der eigenen Meinung!
Sonntag, 17. November 2024
TEMU-Imperium: Datenraub und Zwangsarbeit als Geschäftsmodell?
TEMU erobert die Welt mit unschlagbaren Preisen – doch was steckt wirklich dahinter?
Dieses Video enthüllt die verborgenen Geheimnisse hinter dem rasanten Aufstieg von TEMU und Pinduoduo. Was kostet dein Schnäppchen wirklich – und wer zahlt den Preis?
VORSICHT Nebenkostenabrechnung 😳 DAS müssen JETZT alle Mieter wissen!
VORSICHT Nebenkostenabrechnung: Das müssen jetzt alle Mieter wissen! – Pünktlich zum Jahresende erhalten Millionen Mieter ihre Nebenkostenabrechnung. Viele schauen dann nur, ob es eine Nachzahlung oder Erstattung gibt …doch genau jetzt sollte man einige Punkte beachten, die richtig Geld sparen können. Welche Punkte das sind und welche Rechte man als Mieter jetzt unbedingt kennen sollte, das erfährst du kurz und kompakt in diesem Video!
Herzlich willkommen auf unserem Kanal mein Name ist Simon, ich bin der Finanznerd und heute zeige ich dir einige Punkte und Rechte, die du als Mieter aber indirekt ja auch als Vermieter unbedingt kennen solltest.
Recht #1 – Nachzahlung
Dieser Punkt kann dir direkt bares Geld bringen und dennoch kennen ihn viele Menschen nicht…denn auch der Vermieter hat im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung gewisse Pflichten, an die er sich halten muss. Eine der wichtigsten ist die Frist bis zu der dir die Abrechnung zugegangen sein muss und (SC 2 Mieterrechte) dabei gilt gesetzlich im §556 BGB…Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen…das bedeutet ganz konkret…eine Abrechnung die für den 01.01.2023 bis 31.12.2023 erstellt wird, muss bis spätestens 31.12.2024 zugegangen sein – nicht erstellt, sondern wirklich bei dir angekommen sein! Denn sonst gilt folgendes und das ist spannend…(SC 3 Mieterrechte)nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen! Du musst dann schlichtweg nicht nachzahlen, wenn sie zu spät kommt…(SC 4 Mieterrechte)einzige Ausnahme: der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten, aber das muss dieser beweisen! Sollte sich hingegen aus der Abrechnung ein Guthaben für dich als Mieter ergeben, gilt diese Frist nicht und auch bei einer späteren Zustellung muss das Guthaben dem Mieter angerechnet werden! Kleines Gesetz, große Wirkung, also teile unbedingt das Video an dein Umfeld, damit auch diese ab jetzt darüber bescheid wissen!