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Sonntag, 24. Januar 2021

Amtsrichter in Weimar: Corona-Verordnung verfassungswidrig

Zitat:
Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hat, indem er mit mindestens sieben anderen Beteiligten aus insgesamt acht Haushalten seinen Geburtstag feierte, sechs Gäste zuviel nach der Thüringer Corona-Verordnung. Das Urteil des Richters fällt vernichtend aus: Die Corona-Verordnung ist verfassungswidrig und materiellrechtlich zu beanstanden.

Erstmalig hat sich ein Richter intensiv mit den medizinischen Fakten, den wirtschaftlichen Folgen und den Auswirkungen der konkreten Politik auseinandergesetzt.

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Das komplette Gerichtsurteil als pdf Datei.

Amtsgericht Weimar, Urteil vom 11.01.2021, Az. 6 OWi - 523 Js 202518/20 

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