Alle EU-Bürger genießen ein unantastbares Grundrecht auf Freizügigkeit, welches nur in absoluten Ausnahmefällen ausgehebelt werden kann, so der Anwalt André Thomashausen in einem Gespräch mit RT DE. "Die Ausnahmen sind aber sehr deutlich im Gesetz geregelt", sagt Thomashausen.
Wenn beispielsweise der türkische Präsident nach Deutschland reisen wollte, mit der Absicht die Türken in Deutschland zu Gewalttaten aufzurufen, wäre "vielleicht" ein Einreiseverbot gegeben, erklärt der Anwalt. Denn hieraus würden sich tatsächliche Gefahren für die öffentliche Ordnung ergeben.
Aber bei Martin Sellner sieht er diesen Fall nicht gegeben. Warum nicht, und warum Deutschland dennoch ein Einreiseverbot verhängt hat, erfahrt ihr im Video.
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