Grundsteuer: Dieses Neue Urteil muss jeder kennen und das egal ob Eigentümer oder Mieter, denn letztendlich ist jeder davon betroffen, da auch bei Mietobjekten die Grundsteuer auf die Mieter vom Vermieter umgelegt werden dürfen. Was also nun vom Bundesfinanzhof entschieden wurde und warum dieses Urteil jeder kennen sollte, um später nicht zu viel zu zahlen, das erfahrt ihr in diesem Video!
Hallo, ich bin Simon und heute geht es um ein wegweisendes Urteil im Hinblick auf die neue Grundsteuer, die wir alle ab 2025 zahlen sollen und die Rechte, die uns dabei zustehen müssen, bislang aber vom Gesetz gar nicht vorgesehen waren, zu unserem Nachteil – doch das muss sich nun ändern.
Kaum ein Steuerthema wurde in den letzten Jahren so heiß diskutiert wie die Grundsteuerreform 2025 und die sich daraus ergebenden Änderungen und die Kritik daran reißt nicht ab…auch wenn eigentlich mit den neuen Werten die Gemeinden und Kommunen unterm Strich nicht mehr einnehmen dürfen, gibt es jetzt schon vermehrt Meldungen über teils horrende Anhebungen und Steuerforderungen. Auch aus diesem Grund laufen ja schon einige Prozesse gegen die Rechtmäßigkeit der Reform und früher oder später wird zumindest im Hinblick auf das sogenannte Bundesmodell, welches 11 Bundesländer anwenden, das Bundesverfassungsgericht endgültig urteilen müssen.
Doch auch das jetzige Urteil (Az. II B 78/23) vom höchsten deutschen Finanzgericht, nämlich dem Bundesfinanzhof (kurz BFH) hat es in sich.
Meines Erachtens sind 40% schon Wucher!
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