RA Beate Bahner hat recht! Mir ist es auch unverständlich, warum damals die mehr als 1.000 Anzeigen gegen Bundeskanzler Merkel bei der Grenzöffnung nicht angenommen wurden. Es ist klar ein Bruch gegen das Grundgesetz gewesen und das bis heute.
Oder hier:
Die Frage lässt sich natürlich ganz klar mit ja beantworten. In einem Besatzungsgebiet mit ungültigem Grundgesetz, kann es kein Gericht mit hoheitlicher Funktion oder Legitimation geben. Dieses Fake-Gericht ist wie alle Verwaltungsstellen eine private Firma als GmbH tätig. Die ganzen rechtlichen oder unrechtlichen Zusammenhänge sind im Netz abrufbar und bis zur Gänze bekannt. Selbst die Legitimation der Frau Bahner muss angezweifelt werden, denn auch sie handelt als Privatperson, es sei denn , sie hätte eine Bestallung durch die alliierte Militärregierung. Aber grundsätzlich hat die Frau natürlich Recht.
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