Dr. Ulrich Vosgerau erklärt in diesem Vortrag die Problematik der Briefwahl. U.a. geht er darauf ein, dass die Briefwahl im Grundgesetz gar nicht vorgesehen ist und zunächst nur als absolute zu begrüdende Ausnahme vorgesehen war (z.B. für Kranke, Behinderte uder beruflich Verhinderte).
Die Abgabe der Stimme per Briefwahl führt dazu, dass zum offiziellen Wahltermin immer auch Wahlstimmen von bereits Verstorbenen mitzählen.
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