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Wenn auch bislang zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden wird, spätestens beim Tragen der Kosten für Impfgeschädigte sind wir wieder vereint: Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie wurde im Bundestag entschieden, dass ab dem 1.1.2024 alle deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen Impfgeschädigter zur Kasse gebeten werden dürfen. Auf eine Haftung von Pharmakonzernen wurde verzichtet. Wohlgemerkt: Bereits jetzt sind der EMA weit über eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit Covid-19-Impfstoffen bekannt. Alles Zufall?
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