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Freitag, 14. April 2023

EHDS - Das Ende der ärztlichen Schweigepflicht

Nicht nur Ärzte sollen Daten herausgeben, sondern z.B. auch Pflegedienste, Psychotherapeuten und ambulante Sozialpsychiatrie. Schon im September entscheidet das Europaparlament darüber, wer wieviel Geld mit deinen medizinischen Daten verdienen kann - und Du bekommst nichts ab.

Die EU-Kommission hat am 03.05.22 ein "Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the European Health Data Space" 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A52022PC0197 

vorgelegt. Was zunächst wie eine Regulierung von etwas bereits existentem erscheinen will, wird bei seiner Verwirklichung extreme Konsequenzen für das Selbstbestimmungsrecht, das Vertrauensverhältnis zwischen Kranken und Heilenden sowie die Privatsphäre im Allgemeinen haben.

Wo die Patientenrechte vollmundig angepriesen werden, steht unterm Strich nichts anderes als Entmündigung, die Pflicht zu einer elektronischen Patientenakte (ePA) und der Verlust von allen Rechten Einzelner an ihren Daten. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht würde dann noch existieren.

Die Schaffung zentraler nationaler und europäischer Datensammlungen erscheint gerade vor dem Hintergrund der "kompetenten" Umsetzung anderer EU-Projekte (AI-Act etc.) extrem fahrlässig. Tatsächlich hätte die Regelung in der vorliegenden Weise für alle Beteiligten von Patientin bis Arzt nur Nachteile - außer für die industrielle IT.

Der Gesetzgebungsprozess ist bereits weit fortgeschritten - Anfang Februar war Einsendeschluss für "Draft reports", am 23.03.23 endete das "Tabling of Amendments", am 06.07.23 wird über den Bericht und im September 2023 über die Verordnung abgestimmt - die auch eine deutliche Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission darstellt, weil Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten Sache der einzelnen Staaten sind. 

 

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