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Dienstag, 5. März 2024

1. + 2. Teil des Berichts über den 6. Verhandlungstag Reiner Füllmichs vor dem Landgericht Göttingen.

Der 6. Verhandlungstag im Prozess Reiner Füllmich, am heutigen Dienstag, den 5.3.2024, vor dem Göttinger Landgericht, begann mit der Befragung des Göttinger Notars Stephan Kleinjohann. 

Dieser hat die Vertragsmandatierung zwischen Dr. Reiner Füllmich und den beiden Käufern seines Grundstücks und Hauses in Göttingen, beschrieben. 

Beauftragt wurde er von Reiner Füllmich und den Käufern. 

Die Zeitlinie ist zur Sprache gekommen, welche im Detail von Jiota in ihrem Audio-Bericht wiedergegeben werden wird.

Das Haus Füllmichs sei am 3.10.22 verkauft worden, wobei bis zum 18.11.22 die Zeit verstrich, um einen Grundbuchauszug einzuholen. 

Er habe erst dann gesehen, dass Marcel Templin darin eingetragen war und habe somit die weitere Abwicklung mit diesem fortgeführt.

Kleinjohann habe lediglich einen Mustervertrag gestellt. Die Anweisung der Beträge, die an Templin zu überweisen seien, habe er von diesem erhalten mit Hinweisen, wann, wieviel Geld, wohin, zu fließen habe.

Es sei nicht seine Aufgabe gewesen zu überprüfen, weshalb nun Marcel Templin im Grundbuch stünde, er sei lediglich für die Abwicklung zuständig gewesen.

Kleinjohann bestätigte ein Telefonat mit Justus Hoffmann, wobei ihm dies nicht merkwürdig vorgekommen sein will, da er sich auf der Seite der Hafenanwälte umgeschaut habe und Justus Hoffman dort schließlich als Kollege Templins aufgeführt gewesen sei, welcher in dieser Angelegenheit zwar nicht bevollmächtigt war, er aber trotzdem daraus schloss, mit Hoffmann reden zu können.

Verteidigerin Katja Wörmer fragte Klausjohann, ob ihm die zwei Personen, die bei dem Termin mit Marcel Templin dabei waren, bekannt gewesen seien?

Nein, diese waren ihm nicht bekannt.

Ob er deren Personalien überprüft habe?

Auch das verneinte er, lediglich den Ausweis von Marcel Templin habe er sich vorlegen lassen, weil er ja dessen Unterschrift habe überprüfen müssen.

Einwand der Verteidigung:

Fremde Leute kämen mit hinein, die er nicht persönlich kenne und deren Identität er nicht überprüft habe; ob das für ihn nicht merkwürdig gewesen sei?

Es sei nicht seine Aufgabe, die Identität derer Personen zu überprüfen, die Templin als seine „Kumpels“ mitbrachte, so Kleinjohann.

Hierzu ergriff er sein Handy und zitierte aus dem BGB, welches seine Aufgaben seien.

Er wurde von Wörmer und Füllmich wiederholt gefragt, ob  ihm diese Ungereimtheiten nicht merkwürdig vorkamen?

Kleinjohann verneinte. 

Eine Email wurde ihm vorgelegt, die er zwar nicht in seinen Akten hatte, die er aber erhalten habe und in der Füllmich über seine Verteidigung darauf hinwies, dass „es nicht mit rechten Dingen zuginge“.

Er habe es gesehen aber nicht wahrgenommen, so der Notar.

Er unterstrich, dass es nicht seine Aufgabe gewesen und er nur verantwortlich für die Vertragsabwicklung gewesen sei.

Ferner wurde er mit Schreiben konfrontiert, die Füllmich an ihn verfasst hatte, da er Füllmich in der Verhandlung den Vorwurf machte, dass dieser nicht aktiv widersprochen habe.

Die Verteidigung fragte daraufhin, was ihr Mandant denn noch hätte hinzufügen sollen?

Füllmich ergänzt, dass er gar nicht aktiv hätte widersprechen können, da er überhaupt nicht wusste, dass Templin angeordnet habe, diese Summe (Anm.: und mehr, Details später) zu erhalten.

Die Frage, weshalb er die Ungereimtheiten so hinnahm, beantwortete Kleinjohann damit, dass Templin das so gesagt habe und dieser im Grundbuch stand.

Nach einer 5-minütigen Pause, sollte die Befragung Viviane Fischers fortgesetzt werden. Allerdings wurde zuerst, die bereits am 5. Verhandlungstag verschobene 

Erklärung Füllmichs „verlesen“, welche dieser frei vortrug. 

Lediglich Belege zog er zielsicher aus den Akten.

Begonnen hat er mit dem § 266 StGB, dieses sei restriktiv und als Gesamtschau anzuwenden. Die Abweichung in seinem Fall unterstrich er mit juristischen Kommentaren. 

Anm.: Zu diesem Thema hat Reiner Füllmich kürzlich auch ein eigenes Audio aufgenommen, was bereits veröffentlich wurde.

Er zitierte Kommentare eines bekannten Juraprofessors, der zur Zeit noch nicht genannt werden möchte.

Anm.: Um Prof. Dr. Martin Schwab handelt es sich hierbei nicht. Füllmich fuhr fort: die Spendengelder seien zweckgebunden, wem gegenüber die Untreue bestünde? Die drei Anzeigenerstatter scheinen sich Gelder aneignen zu wollen, die ihnen nicht zustünden. Er wies erneut auf die erforderliche, detaillierte Gesamtschau hin.

Der Richter erwiderte, dass die Untreue der Vorschaltgesellschaft gegenüber bestünde. Füllmich wies daraufhin, dass Fischer & Fischer sowie Hoffmann, als Adhäsionkläger agierten, dann also ihnen gegenüber. 

Stille.

Zur Glaubwürdigkeit von Justus Hoffmann, begann Füllmich Fakten zu nennen:

Entgegen der Darstellung Hoffmanns, als Anwalt tätig gewesen zu sein, war dieser zunächst als Rechtsreferendar bei RAin Antonia Fischer tätig.

Dass Füllmich Gelder an die Basis übertragen haben soll, sei auch gelogen gewesen, dass er Hoffmann bedroht habe, ebenso (Anm.: was Viviane Fischer am 5. Verhandlungstag sogar bestätigte ), dass die Partei von Füllmich radikalisiert wurde.

Hoffmann tauche häufig ab und zeugt von Ausfällen, sei nervös und angespannt - Anm.: wie selbst Prozessbeobachter kürzlich erleben konnten und kommentierten. 

Hoffmann verbreite Lügen über Füllmich, wie beispielsweise, er und seine Frau Inka hätten sich in einer Psychiatrie kennengelernt. 

Füllmich erklärte, dass er nie als Patient in einer Psychiatrie war, stellte dann die Frage in den Raum, ob dies eine Projektion Hoffmanns gewesen sein könne?

Er zitiert aus der Akte einen Chatverlauf mit Antonia Fischer, dass der Therapeut von Justus Hoffmann verstorben sei und der Neue noch nicht angefangen habe und dass es „deshalb etwas schwierig“ sei. 

Er ergänzte, dass seine Frau, einst in einer Universitätsklinik schwerkranke Kinder unterrichtet habe und er diese dort kennenlernte. 

Diese und weitere Ausführungen Hoffmanns, hätten schließlich dazu geführt, dass ein Jahr und drei Monate gegen ihn ermittelt wurde, ohne dass er darüber informiert, geschweige denn,  ihm rechtlicher Gehör gegeben wurde, um dabei auch Entlastendes zu ermitteln.

Hoffman sei die treibende Kraft, so Füllmich.

Seine Dissertation habe Hoffmann in Bielefeld bei seinem Doktorvater Prof. Dr. Martin Schwab erstellt, und war dann mit halber Stelle bei diesem angestellt. (Anm.: was die seinerzeit gescheiterten Vermittlungsversuche dessen erklären könnte)

Füllmich sprach ebenso seine Entführung an, so wie die Mittel, die hierzu angewandt wurden.

Mit eben diesen Mitteln, hat man einen Menschen komplett zerstört, finanziell, so wie beruflich und diesen vor allem, an seinem Wirken gehindert.

In der Gesamtschau stimme es merkwürdig.

Er habe auf nichts mehr Zugriff.

Dies heute sei kein Plädoyer, er wolle auf den § 266 StGB und wie damit umgegangen wurde hinweisen.

Er habe noch Fragen an Viviane Fischer und Antonia Fischer.

Viviane würde ja nach der Pause befragt werden, bezüglich ihrer Angaben über ihre finanziellen Verhältnisse. 

Es sei klar besprochen gewesen, dass Geld so zu sichern, dass man eben nicht so einfach darauf zugreifen könne.

Füllmich ergänzt, dass Justus Hoffmann finanzielle Probleme dahingehend hatte, seine Krankenversicherung nicht bezahlen zu können und dieser stellte deshalb Rechnungen an den Ausschuss aus.

Wieder beharrt Füllmich auf die Gesamtschau. 

Er bedauere zutiefst, dass hier menschliche Tragödien zum Vorschein kommen würden, es wohl so passieren müsse und das nun alles in der Öffentlichkeit breitgetreten würde.

Mittagspause

Nachtrag:

In seiner Erklärung führte Füllmich zudem noch aus, dass Justus Hoffmann gegen seine damalige Verteidigerin RAin Dagmar Schön juristisch vorgegangen sei, damit diese aufhöre zu behaupten, dass das Geld des Hausverkaufs, bei Marcel Templin gelandet sei. Hoffmann versuche alles zu verhindern, so Füllmich, was seinem Ansehen nicht gerecht würde.

Anm.: In der Berufungsinstanz dieser Angelegenheit, wurde RAin Dagmar Schön mittlerweile vollumfänglich Recht zugesprochen.

Nach der Pause wurde die Zeugenbefragung von Viviane Fischer fortgeführt.

Fragen der Kammer zu ihrem eigenen Darlehen, den Chatverläufen, finanzielle Engpässe, ihre wirtschaftliche Situation, ihr Erbe und ihr eigenes Wertdepot.

Der Vorsitzende Richter merkte an, dass sie bei ihrer angegebenen Liquidität, jedoch mit der Rückführung ihres Darlehens und dieses in unterschiedlichen Tranchen, von August bis Oktober gebraucht habe.

Fischer redete weiter vom Buchverkauf und einem Erbe, bei dem sich herausstellte, dass dies ein unabgewickeltes Erbe aus dem Jahre 2013 sei, d.h. sie habe zwar einen Betrag zu erwarten, dieser sei jedoch immer noch nicht auszahlungsfähig.

Sie wiederholte ihre Darstellung, dass sie lediglich mit einer Liquiditätsreserve einverstanden gewesen sein wolle, niemals jedoch mit einem Wertspeicher.

Darauf wurde sie mit einer Email konfrontiert, in der der Wertspeicher kommuniziert wurde.

In einem großen Zoom-Meeting, so erinnerte Füllmich sie, sei auch die Rede vom Wertspeicher gewesen.

Fischer gab an, sich an beides nicht erinnern zu können.

Schließlich wurde ihr eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung für Beratungskosten der Kanzlei Füllmich vorgelegt, welche sie mit unterzeichnet hatte, von der sie behauptete, diese zwischen „Tür und Angel“ unterschrieben zu haben - als Geschäftsführende Gesellschafterin (Anm.)

Füllmich fragte Fischer, warum sie es bei ihrem Engpass verhindert habe, dass auf das Gold zugegriffen würde, was er mehrfach angeboten habe. 

Fischer erwiderte, weil er (Füllmich) der Käufer war und der Erlös ja nur auf sein Konto ausgezahlt werden könne, man aber ja ‚nicht wissen könne…‘ 

Sie wolle damit nicht sagen, dass sie annahm, er könne damit verschwinden, aber es seien widrige Umstände, in denen man alles im Blick haben müsse, deswegen habe sie da nicht zugestimmt. 

Bei der Befragung konnte man insgesamt den Eindruck gewinnen, dass es ihr schwer fiel, auf konkrete Fragen, klare Antworten zu liefern. Sie verlor sich mitunter in ihren Ausführungen, so dass auch der Vorsitzende Richter einmal einräumen musste, ihr inhaltlich nicht folgen zu können. 

Fischer blieb im Fazit bei ihrer Aussage, nie wirtschaftliche Probleme gehabt zu haben und stets liquide gewesen zu sein.

Die Befragung Viviane Fischers wird am Freitag, dem 8.3.2024, also am 7. Prozesstag fortgesetzt.

Nachtrag:

Reiner Füllmich legte einen Chatverlauf vor, in dem der Wertspeicher angesprochen wurde, was Viviane Fischer bislang wiederholt abstritt. In jenem Chat fragte er nach ihrem Wertspeicher, worauf Fischer angegeben haben solle, dass es sich bei ihr auch um Immobilien handele. 

Dann führte Füllmich fort, dass dies ja gar nicht der Wahrheit entspräche, da Viviane Fischer einen Ehevertrag habe.

Viviane Fischer entgegnete, dass Füllmich das ja gar nicht erwähnen dürfe, dass es einen Ehevertrag gäbe! Füllmich belehrte Fischer dahingehend, dass er dieses sehr wohl dürfe, weil dies die Wahrnehmung seiner persönlichen Interessen beträfe.

Zusammenfassend kann man festhalten, dass Viviane Fischer diese ganze Angelegenheit erst an die Öffentlichkeit brachte und nun Stillschweigen über ihren Ehevertrag von Reiner Füllmich einfordert.

Die Kammer hat dies unkommentiert stehen lassen.

Quelle: https://t.me/wearegreeekja 

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