Der Antrag der AfD-Fraktion verlangt, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf ausarbeitet, der die Neustrukturierung der Altersversorgung für Abgeordnete regelt. Wichtige Faktoren sind laut Fraktion dabei unter anderem, dass die Altersversorgung „im Ganzen eine angemessene Versorgung gewährleistet“, „die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellt“ und transparent ist. Die Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus Sicht der AfD eine „große Chance“ für deren Zukunftsfestigkeit, denn mit den Abgeordneten als Teil der Versichertengemeinschaft sei keine weitere Ausweitung nicht beitragsgedeckter Leistungen zu erwarten.
Die Abgeordneten würden aufgrund ihrer Selbstbetroffenheit neue Gesetzesvorhaben mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Künftig dürfe daher auch eine vollständige Finanzierung der laufenden versicherungsfremden oder nicht beitragsgedeckten Leistungen über Bundeszuschüsse erwartet werden, schreiben die Abgeordneten. Eine für den 20.03.2024 angesetzte Aussprache zum Antrag der AfD wurde nach Angaben des Bundestages abgesetzt. Wann es eine neue Debatte über den sicher sinnvollen Antrag geben wird, ist unklar.
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