Bei einer Kundgebung des Journalisten und Islam-Kritikers Michael Stürzenberger in Mannheim ist es zu einer brutalen Messerattacke gekommen. Ein Video aus dem Live-Stream des Politikers zeigt, wie ein Mann mit einem Messer auf den Politiker losstürmt und versucht, ihn niederzustechen. Als die Polizei intervenieren will, sticht der Mann ebenfalls auf Zivilisten und die Beamten zu. Dabei ist zu sehen, wie er das Messer in den Hals des Beamten rammt. Schließlich wird der Angreifer von einem weiteren Polizisten niedergeschossen.
Das Video beginnt bei 4:30
Ich kenne bereits die Urteile
AntwortenLöschen1. Der Täter ist traumatisiert und daher Schuldunfähig
2. Der Polizist (so es einer ist) wird erst suspendiert, dann gekündigt und darf auf Lebenszeit nicht mehr beim Staat arbeiten zusätzlich hat er dem (natürlich unschuldigen) Opfer das er angeschossen hat schmerzensgeld zu bezahlen
2a. Sollte es sich um eine Partizisen (Mit- / Ohneglied der Grüstapo) handeln, dann wird man den Fall pauschalisieren, der Partizist wird nach offiziellen verlauten bestraft und macht dann wenn man Sylt 2.0 ins leben rief wieder ganz normal weiterbeschäftigen
3. Der verletzte Polizist erhält eine Strafe, weil er mit seinem Blut das Messer des Täters, verzeihung, traumatisierten Opfers kontaminierte
3a. auch hier gilt dies nicht wenn er Partizist / von der Grüstapo
4. Stürzenberger hat sich zu verantworten wegen Volksverhetzung, wäre er nicht so fremdenfeindlich hätte das traumatisierte Opfer ihn auch nicht angegriffen, sein Vermögen wird eingezogen um damit die Gerichstskosten zu begleichen, sollte dann etwas übrigbleiben erhält das Opfer das ihn Attackierte ein angemeßenes Schmerzensgeld, der Rest geht an NRO (engl.: NGO) die sich dem "Kampf gegen Rechts" widmen.
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