Heute:
Von der Einschränkung der Redefreiheit
Der Spruch des Landgerichtes in Halle sorgte in dieser Woche für großes Aufsehen: Das Landgericht hatte den Thüringer AfD-Spitzenkandidaten Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Sein angebliches Vergehen: Er hatte „Alles für Deutschland“ gesagt. Das sei eine verbotene Parole der SA gewesen. Der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau ist einer der Anwälte von Björn Höcke. Er sieht im Gespräch mit TE Wecker eine bedenkliche rechtliche Entwicklung hinter diesem Urteil.
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